Gründung der „Initiative für Bürgerbeteiligung“

8. März 2009

Viele Bürger wünschen sich von den Verwaltungsorganen unserer Gemeinde mehr Transparenz und Bürgernähe, insbesondere bei wichtigen Planungen und Vorhaben. Einzelpersonen und kleinen Interessensgemeinschaften ist es rechtlich kaum möglich, diese eigentlich selbstverständlichen Merkmale moderner Kommunalpolitik einzufordern oder bei Entscheidungsprozessen direkt mitzuwirken. Zurück bleiben oft das Gefühl der Ohnmacht und Politikverdrossenheit. Obwohl unsere Gesetze neben den Wahlen noch weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vorsehen, scheitert die Umsetzung oft an Rechtsunklarheiten und Verfahrenshemmnissen (z. B. am hohen Unterstützerquorum, siehe weiter unten).


Die offene und unabhängige Informations- und Diskussionsplattform Forum Sipplingen ist „nur“ eine zeitgemäße technische Einrichtung, die über keinerlei demokratische Legitimation verfügt und somit auch nicht politisch agieren kann. Daran wird sich auch nichts ändern.

Die „Initiative für Bürgerbeteiligung“ greift aktiv in das kommunalpolitische Geschehen ein.

Die Bürger der Gemeinde Sipplingen können diese Initiative durch Unterschriften dazu legitimieren, Bürgerbeteiligung zu bestimmten Angelegenheiten zu erwirken. Dabei hängt es jeweils von den Bedürfnissen und der Anzahl der Unterzeichner ab, zu welchem Sachthema und in welcher Form die Bürgerbeteiligung stattfinden soll.

Mit zunehmender Erfahrung und einem immer dichteren Netzwerk potentieller Unterstützer wird es den Initiatoren zukünftig leichter fallen, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Selbstverständlich bleibt es unseren Verwaltungsorganen unbenommen, mit einer bürgernahen Politik dazu beizutragen, dass diese Initiative möglichst selten bemüht wird.

Die Ansprechpersonen dieser Bürgerinitiative sind vorläufig Jürgen Straub (siehe Impressum) und Andreas Zumbrock. Selbstverständlich sollen bei verschiedenen Themen auch andere engagierte Personen diese Funktion übernehmen.


Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten (rechtliche Grundlagen)

Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.” (Art. 20 Abs. 2 GG)

Aus der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg:

(GemO, 1. Teil: Wesen und Aufgaben der Gemeinde, 3. Abschnitt: Einwohner und Bürger)

Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/-innen in Angelegenheiten der Gemeinde
(neben den Wahlen)
Erforderlicher Unterschriftenanteil
(in Prozent)
Erforderliche Unterschriftenzahl
(bei 1750 Bürger/-innen)
§ 20 Unterrichtung der Einwohner 0% 0 (Pflichthandlung)
§ 20a GemO: Bürgerversammlung 10% 175
§ 20b GemO: Bürgerantrag 3% 53
§ 21 GemO: Bürgerentscheid, Bürgerbegehren 10% 175

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    • Initiative für Bürgerbeteiligung  |  09. März 2009

      Die Initiative wird in der Angelegenheit „Erweiterung der Hafenanlage West“ tätig (weitere Informationen).

      Die Frage auf den Unterschriftenlisten lautet: Wünschen Sie einen Bürgerentscheid über die Frage, ob die Hafenanlage West erweitert werden soll? Mit Ihrer Unterschrift lautet Ihre Antwort Ja.

      Die Vetretungsberechtigten sind J. Straub, A. Zumbrock und D. Stengele.

        Unterschriftenliste

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    • Initiative für Bürgerbeteiligung  |  20. März 2011

      Umfrage: Bürger wollen sich an Politik beteiligen

      […] Eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung (81 Prozent) wünscht sich mehr Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten im politischen Prozess. Gleichzeitig sind 60 Prozent der Befragten bereit, sich über den Gang zur Wahlurne hinaus in Form von Bürgerbegehren, Diskussionsforen oder Anhörungen aktiv in Entscheidungen einzubringen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Meinungsumfrage der Bertelsmann Stiftung.

      Der Wunsch nach größerer Beteiligung findet sich bei allen Altersgruppen und wächst mit zunehmender Lebenserfahrung. Während unter den Jüngeren immerhin 74 Prozent mehr Mitsprache fordern, sind es in der Gruppe der 50- bis 64-jährigen sogar 90 Prozent. Besonders erstaunlich ist es, dass sich auch unter den Nichtwählern eine überwältigende Mehrheit (89 Prozent) für mehr Bürgerbeteiligung ausspricht.

      Unter den Bevölkerungsgruppen, die sich aktiv in den Prozess der politischen Willensbildung durch Bürgerbegehren oder Anhörungen einbringen wollen, liegen wiederum die Älteren unter den Befragten mit 70 Prozent vorn. Bei den Anhängern politischer Parteien führen Bündnis 90/ Die Grünen mit 75 Prozent vor den SPD-Anhängern (62 Prozent) und den CDU-Sympathisanten (53 Prozent).

      (Pressemeldung der Bertelsmann Stiftung, 20. März 2011)

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      Antwort von Initiative für Bürgerbeteiligung  |  13. Juni 2011    

      Bürger drängen an die Macht

      Von Johannes Korge
      Demos, Initiativen oder gar der Beitritt zu einer Partei -- viele Deutsche vertrauen den klassischen Wegen der politischen Mitsprache nicht mehr. Einmischen wollen sie sich laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aber trotzdem: am liebsten direkt per Volksentscheid oder Bürgerbegehren. […]

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      (SPIEGEL ONLINE, 13. Juni 2011)

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      Antwort von Initiative für Bürgerbeteiligung  |  13. Juni 2011    

      Das Forum Sipplingen wurde am 17. Mai 2011 als 93. Eintrag in die Bertelsmann-Liste der Bürgerbeteiligungs-Projekte aufgenommen.

      Außerdem sind wir auch auf der Plattform bewegung.taz.de zu finden.

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    • Initiative für Bürgerbeteiligung  |  08. April 2011

      Mehr direkte Demokratie wagen

      Stuttgart -- Das zentrale Markenzeichen der künftigen grün-roten Landesregierung soll mehr direkte Demokratie sein. „Wir wollen gemeinsam mit den Menschen das Land gestalten“, kündigte am Freitag Nils Schmid, der Verhandlungsführer der SPD an. Damit lösen die Koalitionäre ein zentrales Wahlversprechen ein. […]

      Kretschmann kündigte an, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene eingeführt werden sollen. In den Kommunen sollen die Hürden für Bürgerbeteiligungen gesenkt und die Themenspektren ausgeweitet werden. Grüne und SPD denken außerdem an neue Formen der Bürgerbeteiligung. Bürger sollen nicht länger in der „Bittstellerposition“ verharren, sondern in Planungsverfahren besser eingebunden werden. […]

      (STUTTGARTER ZEITUNG, 8. April 2011)

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    • Initiative für Bürgerbeteiligung  |  27. April 2011

      Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg 2011-2016, S. 61-62:

      Mehr Demokratie in den Kommunen

      Die Städte und Gemeinden im Land sind die Orte, in denen die Stärken der Demokratie erlebt werden können. Hier erfahren die Bürgerinnen und Bürger, dass gesellschaftliches Engagement für eine Kommune von Vorteil ist und das Zusammenleben fördert. Hier entscheidet sich, ob die Menschen gerne in Baden-Württemberg leben.

      Deswegen wollen wir die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene stärken und bürgerfreundlicher gestalten. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sollen der Themenkatalog erweitert, die Frist verlängert und die Quoren abgesenkt werden. Auch auf Landkreisebene werden wir diese Verfahren einführen, ebenso die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte.

      Wir wollen, dass die jungen Menschen in Baden-Württemberg positive Erfahrungen mit den demokratischen Mitwirkungsrechten machen. Deshalb befürworten wir, dass die Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und sich finanziell selbst verwalten. Bereits im Alter von 16 Jahren soll bei den Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht ausgeübt werden können.

      Stärker einbinden wollen wir auch die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie sind Teil unserer Gesellschaft und sie sollen mitentscheiden, was vor Ort geschieht. Wir werden uns daher auf Bundesebene dafür stark machen, dass auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger das aktive und passive Kommunalwahlrecht erhalten.

      Die Arbeit in den kommunalen Gremien soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Deshalb wollen wir es künftig den Gemeinden und Landkreisen freistellen, die Sitzungen der Ausschüsse auch bei Vorberatungen öffentlich abzuhalten. Die Verteilung der Mandate und Ausschusssitze soll durch eine Veränderung des Auszählverfahrens das Wahlergebnis künftig gerechter widerspiegeln (Abschaffung von d´Hondt).

      Die Kreistagswahlen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Anteil der erfolgreichen Kandidaturen von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Beigeordneten zunimmt. Derzeit üben gut 30 Prozent der Kreistagsmitglieder gleichzeitig ein kommunales Wahlamt aus, rund ein Viertel als Bürgermeister. Wir wollen zum einen prüfen, wie sich diese starke kommunale Prägung der Kreistage auf die Wahrnehmung der kreisübergreifenden Aufgaben und der nach der Verwaltungsreform deutlich gewachsenen staatlichen Zuständigkeiten der Kreistage auswirkt. Zum anderen soll hinterfragt werden, ob der Interessenkonflikt zwischen der Aufgabenwahrnehmung im Kreistag durch Inhaber kommunaler Wahlämter und der kommunalen Rechtsaufsicht durch die Landratsämter Veranlassung für eine Gesetzesänderung gibt. […]

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