Sanierungsmaßnahmen im Ortskern

15. März 2011

Der Sipplinger Ortskern soll im Rahmen des Landessanierungsprogrammes aufgewertet werden.

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    • Redaktion  |  15. Oktober 2008

      Sipplingen will Förderung für Sanierung des Ortskerns

      Der Ortskern Sipplingen samt Rathausplatz und den umliegenden Häusern soll im kommenden Jahrzehnt umfassend saniert werden. Die Gemeindeverwaltung wird in Kürze einen entsprechenden Antrag auf Landesförderung für städtebauliche Erneuerung stellen. Bereits im August hatte Regierungspräsident Hermann Stampfer gesagt, dass eine Förderung „grundsätzlich“ möglich sei.

      Sipplingen – Laut Karl-Christian Fock von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Donaueschingen hat das Sanierungsprogramm des Landes das Ziel, durch finanzielle Zuwendungen zur Behebung städtebaulicher Missstände in Stadt- und Ortskernen, aber auch anderen zentrumsnahen Gemeindegebieten beizutragen. Dadurch sollen die festgelegten Gebiete nachhaltig aufgewertet und eine Stabilisierung ihrer Funktionen vor allem als Wohn-, Handels-, Arbeits- und Aufenthaltsort gewährleistet werden. Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes könnten Einzelmaßnahmen „umfassend gefördert“ werden – und das von der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung und Abwicklung des Projektes. Indes gäbe es natürlich auch Arbeiten, die nicht komplett förderfähig seien.

      Als Voraussetzung für die Möglichkeit der Sanierungsarbeiten müssten in dem betreffenden Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen. „Es gibt aber zweifellos solche Missstände im Sipplinger Ortskern“, unterstrich der Geograph. Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets müsse die Gemeinde vorbereitende Untersuchungen veranlassen, die erforderlich seien, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu erhalten. Das gelte auch für die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie für anzustrebende allgemeine Ziele.

      Fock sagte weiter, dass bis Ende Oktober der entsprechende Antrag an das Regierungspräsidium gestellt werden müsse. Frühestens im kommenden Frühjahr könne die Gemeinde mit einer Entscheidung rechnen. Fock rechnet mit etwas mehr als drei Millionen Euro Kosten. „Das müsste für ein Gemeinde wie sie stemmbar sein“, sagte er in Bezug auf die Dauer des Projektes von rund zehn Jahren.

      Bürgermeister Anselm Neher ergänzte, dass es sich um eine sehr sensible Angelegenheit handele, da auch Belange des Denkmalamtes berücksichtigt werden müssten. Außerdem würden auch private Gebäude mit einbezogen. Für die Bürger sei das Angebot aber „völlig frei“. Neher: „Niemands wird hier gezwungen, mitzumachen.“ Jetzt gelte es, das Ganze „zielstrebig und bedacht“ anzugehen. „Es wäre von großem Vorteil, wenn wir im Sanierungsprogramm drin wären“, sagt er. Dass das Vorhaben auf Zustimmung im Gemeinderat stieß, machte Elisabeth Lohrer (CDU) deutlich: „Mein Mund ist schon ganz wässrig. Wir sollten sofort den Antrag stellen und dann einen kühlen Kopf bewahren“, sagte sie.

      (SÜDKURIER, 15. Oktober 2008)

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    • Mitteilungsblatt der Gemeinde  |  16. März 2011

      Ausgabe 2011, Nr. 11 (Auszüge):

      Wir sind dabei…

      Sipplingen ist im Landungssanierungsprogramm

      Die Bewilligung war sehr unsicher, da wesentlich mehr Anträge beim Regierungspräsidium vorlagen.
      Der Besuch von Wirtschaftsminister Ernst Pfister am 27.01.2011 […] brachte letztendlich den Erfolg. Das Regierungspräsidium Tübingen hat bereits den Bescheid über einen Zuwendungsbetrag von 600.000 Euro für Baumaßnahmen im Ortskern übersandt. […]

      Die finanziellen Mittel können jetzt für die Sanierung des Rathauses und des Rathausplatzes eingesetzt werden. Ebenso gelten für die baulichen Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich die Möglichkeiten für Sonderabschreibungen.

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    • Mitteilungsblatt der Gemeinde  |  27. April 2011

      Ausgabe 2011, Nr. 17 (Auszüge):

      Kurzbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2011

      […] Nach allgemeinen Bekanntgaben und Wünschen und Anfragen aus dem Gemeinderat ging es um die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Ortskern im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
      Nachdem die Gemeinde erfreulicherweise in das Programm mit einer Fördersumme von 600.000,— EUR aufgenommen wurde, hat sich der Gemeinderat bereits in seiner diesjährigen Klausurtagung mit dem Thema befasst und die Durchführung des Verfahrens mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg festgelegt. Hierzu war ein sogenannter Einleitungsbeschluss erforderlich, mit dem das ungefähre Sanierungsgebiet für eine nähere Überprüfung festgelegt wird. Das Gremium folgte einstimmig dem entsprechenden Vorschlag. Eine öffentliche Bekanntmachung dieses sogenannten Einleitungsbeschlusses erfolgt in einem der nächsten Mitteilungsblätter. […]

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    • Redaktion  |  28. April 2011

      Sipplingen will Ortskern sanieren

      Der Ortskern Sipplingens soll samt Rathausplatz und umliegender Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden.

      Sipplingen (hk) Der Ortskern Sipplingens soll samt Rathausplatz und umliegenden Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden. Dazu will die Gemeinde Mittel aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) nutzen. Der Gemeinderat beschloss jetzt, für den Ortskern vorbereitende Untersuchungen vornehmen zu lassen. Das geplante Sanierungsbiet war durch eine Grobanalyse vom Oktober 2008 als städtebauliches Problemgebiet ermittelt worden. „Das Programm ist eine gute Sache für uns. Wir sind froh, dass wir aufgenommen worden sind“, unterstrich Bürgermeister Anselm Neher.

      Das Rathaus und der Platz vor dem Rathaus in Sipplingen sollen möglichst noch in diesem Jahr saniert werden. Die Gemeinde hat dafür 310 000 Euro im Etat für 2011 ausgewiesen. Da aus dem LSP eine Förderung von maximal 60 Prozent möglich ist, sind für die vorgesehenen Arbeiten 186 000 Euro Förderung eingeplant.

      Schon seit längerer Zeit hatte die Gemeindeverwaltung daran gearbeitet, für Sipplingen ein Sanierungsprogramm auszuweisen und über das Landessanierungsprogramm an Zuschüsse für öffentliche Bauvorhaben zu gelangen. Mit Erfolg. Der Rathausvorplatz ist trotz seines jungen Alters stark sanierungsbedürftig; ebenso das Rathaus und die Gebäude beim alten Kindergarten. „Ohne die Mittel aus dem Sanierungsprogramm sind diese Ausgaben nicht zu schultern“, sagte Bürgermeister Anselm Neher. „Vielleicht wird manche Straße im innerörtlichen Bereich wieder geglättet“, verspricht sich der Bürgermeister Fortschritte dank des LSP.

      Nach Worten des Rathauschefs sind die vorbereitenden Untersuchungen erforderlich, um Beurteilungsgrundlage zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung. Außerdem sollen die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse geklärt und allgemeine Ziele und die Möglichkeit, sie im Rahmen der Sanierung umzusetzen, überprüft werden.

      Wie Neher weiter informierte, wurden als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung die Aufwertung der Ortsmitte zur Stärkung der kommunalen Identität und touristischen Attraktivität sowie die bauliche und energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur bestimmt. Außerdem soll die verkehrliche Situation, die Verkehrssicherheit, die Fußwegverbindungen und die Parkierung verbessert werden. Darüber hinaus sind umfassende private Gebäudeerneuerungen zur Stärkung der Wohn- und Versorgungsfunktion sowie eine ortsgerechte und ökologische Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen beabsichtigt.

      (SÜDKURIER, 28. April 2011)

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    • Mitteilungsblatt der Gemeinde  |  04. Mai 2011

      Ausgabe 2011, Nr. 18 (Auszüge):

      Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Ortskern“

      I. Allgemeine Informationen

      Die Gemeinde Sipplingen wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 02.03.2011 mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.

      Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.

      Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:

      • Aufwertung der Ortsmitte zur Stärkung der kommunalen Identität und touristischen Attraktivität
      • Bauliche und energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur (Gemeinbedarfseinrichtungen)
      • Verbesserung der verkehrlichen Situation, Verkehrssicherheit, Fußwegverbindungen, Parkierung
      • Umfassende private Gebäudeerneuerungen zur Stärkung der Wohn- und Versorgungsfunktion
      • Ortsgerechte und ökologische Umgestaltung und Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen

      Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung begonnen werden.

      II. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB

      Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat in seiner Sitzung am 20.04.2011 beschlossen, in dem aus dem abgebildeten Lageplan vom 07.04.2011 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortskern“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.

      Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH -Regionalbüro Donaueschingen- beauftragt.

      Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. eine Bestandsaufnahme. Dabei sollen insbesondere der Gebäude- und Wohnungszustand sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erhoben werden.

      Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

      Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.

      Die Kommunalentwicklung hat sich gemäß § 138 Abs. 2 BauGB gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden, vertraulich zu behandeln und nur an die Gemeinde weiterzugeben.

      III. Befragung

      Die Begehung des Untersuchungsgebietes durch die Kommunalentwicklung sowie die schriftlichen Befragungen sollen im Laufe des Mai 2011 erfolgen. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

      IV. Informationsveranstaltung

      Zur Einführung in die Thematik Sanierung und Nahwärmenetz ist eine erste Bürgerinformation im Mai geplant. Nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Ergebnisse der Untersuchungen und das Neuordnungskonzept für das zukünftige Sanierungsgebiet vorgestellt werden. Der Termin für die Informationsveranstaltungen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

      Fragen zur Sanierung beantwortet gerne Herr Fock von der Kommunalentwicklung unter 0771/8314-34 sowie Herr Sulger von der Gemeindeverwaltung unter 07551/8096-22.

      Sipplingen, den 04.05.2011
      Neher Bürgermeister

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      Antwort von Mitteilungsblatt der Gemeinde  |  11. Mai 2011    

      Ausgabe 2011, Nr. 19:

      Ortskernsanierung-Einladung zur Einführungsveranstaltung

      Wie bereits mit der Bekanntmachung im letzten Mitteilungsblatt angekündigt, wird zur Einführung in die Thematik „Ortskernsanierung“ eine erste Informationsveranstaltung durchgeführt, in der es zunächst um allgemeine Informationen, zum Ablauf und zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen geht. Diese Veranstaltung findet vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt, am

      Mittwoch, dem 18.05.2011
      um 19:00 Uhr
      im Bürgersaal
      des Rathauses.

      Die Veranstaltung ist öffentlich, alle Interessierten, insbesondere die Eigentümer im nachstehend gekennzeichneten Untersuchungsgebiet, sind herzlich eingeladen.

      Neher
      Bürgermeister

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    • Redaktion  |  11. November 2011

      Neues Gesicht für Ortskern

      Sipplingen (hk) Der Ortskern Sipplingens soll samt Rathausplatz und umliegenden Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden. Das geplante Sanierungsgebiet war durch eine Grobanalyse vom Oktober 2008 als städtebauliches Problemgebiet ermittelt worden.

      Dem Gemeinderat wurden jetzt die Ergebnisse der im Frühjahr beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt. Ein Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes konnte jedoch nicht erfolgen: Der Gemeinderat war erstmals nicht beschlussfähig.

      Im April hatte das Ratsgremium die vorbereitenden Untersuchungen beschlossen, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen und die Vorraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu schaffen. Diese Aufgabe hatte die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung aus Donaueschingen übernommen. Für das Sanierungsvorhaben erhält die Gemeinde Sipplingen eine Finanzhilfe aus dem Landessanierungsprogramm von zunächst 600 000 Euro für den Bewilligungszeitraum bis Ende 2019.

      Laut Karl-Christian Fock von der LBBW handelt es sich um ein komplexes und starres Verfahren. „Wenn man als Tourist durch den Ort geht, denkt man nicht an einen Sanierungsfall.“ Dennoch sei der Rathausvorplatz trotz seines jungen Alters stark sanierungsbedürftig; ebenso das Rathaus und die Gebäude beim alten Kindergarten. „Ohne die Mittel aus dem Sanierungsprogramm sind diese Ausgaben nicht zu schultern“, hatte Bürgermeister Anselm Neher im April gesagt.

      Fock teilte jetzt mit, dass ein Schwerpunkt der vorbereitenden Untersuchungen darin lag, von möglichst allen Eigentümern Informationen über die Situation und die Entwicklungsmöglichkeiten im Untersuchungsgebiet zu erhalten. Der Kern der Bebauung stamme aus der Zeit zwischen 1600 und 1800. 40 Prozent der Befragten fühlten sich aufgrund des Lärms, insbesondere durch den Straßenverkehr, in ihrer Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigt. Beim Versorgungsangebot zeigten sich laut dem Referenten leichte Defizite in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Freizeit sowie deutliche Verbesserungsforderungen im Freiraum mit Fußgängerbereichen, Wochenmarkt und Parkplätzen. Grundsätzlich seien die Befragten positiv zur Sanierung eingestellt, wobei die Information noch intensiviert werden könnte. Fock schlug vor: „Daher sollte ein formale Bürgerinformation stattfinden, bei der die Grundsätze und Förderrichtlinien im Detail vorgestellt werden und konkrete Einzelanfragen sowie Beispielfälle behandelt werden können.“

      In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen sagte Fock, dass die Gemeinde aufgrund des derzeit genehmigten Förderrahmens von einer Million Euro lediglich 400 000 Euro bis zum Jahr 2019 aufbringen müsste. Insgesamt werde ein Förderrahmen von 1,9 Millionen Euro angestrebt, was einen Gemeindeanteil von rund 760 000 Euro bis 2019 entspreche. Das seien rund 95 000 Euro jährlich. Im kommenden Haushaltsjahr sind Fock zufolge für öffentliche Bauvorhaben am Dorfplatz und Rathaus 295 000 Euro veranschlagt.

      Der vorgesehene Satzungsbeschluss war aber infolge Abwesenheit und Befangenheit von sieben Ratsmitgliedern noch nicht möglich. Er muss nun in der nächsten Sitzung am 23. November nachgeholt werden. Auch ist eine Bürgerinformation geplant – der Termin steht aber noch nicht fest.


      Mängel und Missstände

      Bei den vorbereitenden Untersuchungen sind Mängel und Missstände mit funktionalen und strukturellen Schwerpunkten im zentralen Bereich des Gebietes festgestellt worden:

      • schlechte Bausubstanz mit unzureichenden Wohn- und Arbeitsstandards
      • erneuerungsbedürftige, teils untergenutzte Gemeinbedarfseinrichtungen
      • unzureichende Versorgungs- und Defizite in der Fremdenverkehrsstruktur
      • funktional und gestalterisch schwerwiegende Mängel im Erschließungsbereich
      • ein starkes Stellplatzdefizit mit ungeordnetem Wohn- und Geschäftsumfeld

      (SÜDKURIER, 11. November 2011)

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    • Redaktion  |  30. November 2011

      Sanierung beschlossen

      Sipplingen (hk) Jetzt ist es amtlich: Der Gemeinderat hat die förmliche Satzung für das städtebauliche Sanierungsvorhaben im Ortskern im Rahmen des Landessanierungsprogramms beschlossen. In der Sitzung im Oktober konnte ein entsprechender Beschluss noch nicht gefasst werden, da einige Mitglieder des Gremiums abwesend und weitere befangen waren (wir berichteten).

      Aus diesem Grund war jetzt eine zweite Zusammenkunft erforderlich. Zwar saßen jetzt auch nur fünf Ratsmitglieder am Tisch, doch reichte das für einen Beschluss aus, weil dazu laut Geschäftsordnung mindestens drei Mitglieder anwesen sein mussten. Wie berichtet, soll der erweiterte Ortskern Sipplingens samt Rathausplatz und umliegenden Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden. Der Gemeinderat nahm jetzt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis, stimmte der Abgrenzung des Sanierungsgebiets und der Anwendung des vereinfachten Verfahrens für das Sanierungsgebiet zu. Außerdem legte er die Sanierungsdauer bis Ende 2021 fest und stimmte der Festlegung der Fördergrundsätze für Privatvorhaben zu.

      (SÜDKURIER, 30. November 2011)

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    • Mitteilungsblatt der Gemeinde  |  25. Januar 2012

      Ausgabe 2012, Nr. 4:

      Bürgerinformation zum Landessanierungsprogramm

      am Mittwoch, 01. Februar 2012, 18.00 Uhr, Bürgersaal Rathaus

      Die formalen Voraussetzungen sind erfüllt.

      Der Gemeinderat hat die Satzung beschlossen. Die privaten Sanierungsmaßnahmen können beginnen. Die Verwaltung und der Sanierungsbeauftragte Herr Fock wollen die Betroffenen eingehend über die Möglichkeiten informieren und Tipps und Hinweise geben.

      Anselm Neher
      Bürgermeister

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