Sanierungsmaßnahmen im Ortskern
15. März 2011
Der Sipplinger Ortskern soll im Rahmen des Landessanierungsprogrammes aufgewertet werden.
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15. März 2011
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Redaktion | 15. Oktober 2008
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Mitteilungsblatt der Gemeinde | 16. März 2011
Ausgabe 2011, Nr. 11 (Auszüge):
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Mitteilungsblatt der Gemeinde | 27. April 2011
Ausgabe 2011, Nr. 17 (Auszüge):
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Redaktion | 28. April 2011
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Mitteilungsblatt der Gemeinde | 04. Mai 2011
Ausgabe 2011, Nr. 18 (Auszüge):
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Ortskern“
I. Allgemeine Informationen
Die Gemeinde Sipplingen wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 02.03.2011 mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.
Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.
Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:
Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung begonnen werden.
II. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat in seiner Sitzung am 20.04.2011 beschlossen, in dem aus dem abgebildeten Lageplan vom 07.04.2011 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortskern“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH -Regionalbüro Donaueschingen- beauftragt.
Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. eine Bestandsaufnahme. Dabei sollen insbesondere der Gebäude- und Wohnungszustand sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erhoben werden.
Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.
Die Kommunalentwicklung hat sich gemäß § 138 Abs. 2 BauGB gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden, vertraulich zu behandeln und nur an die Gemeinde weiterzugeben.
III. Befragung
Die Begehung des Untersuchungsgebietes durch die Kommunalentwicklung sowie die schriftlichen Befragungen sollen im Laufe des Mai 2011 erfolgen. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
IV. Informationsveranstaltung
Zur Einführung in die Thematik Sanierung und Nahwärmenetz ist eine erste Bürgerinformation im Mai geplant. Nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Ergebnisse der Untersuchungen und das Neuordnungskonzept für das zukünftige Sanierungsgebiet vorgestellt werden. Der Termin für die Informationsveranstaltungen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
Fragen zur Sanierung beantwortet gerne Herr Fock von der Kommunalentwicklung unter 0771/8314-34 sowie Herr Sulger von der Gemeindeverwaltung unter 07551/8096-22.
Sipplingen, den 04.05.2011
Neher Bürgermeister
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Antwort von Mitteilungsblatt der Gemeinde | 11. Mai 2011
Ausgabe 2011, Nr. 19:
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Redaktion | 11. November 2011
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Redaktion | 30. November 2011
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Mitteilungsblatt der Gemeinde | 25. Januar 2012
Ausgabe 2012, Nr. 4:
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