Volksabstimmung über das Stuttgart 21-Kündigungsgesetz
31. Oktober 2011
Soll das Land aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21 aussteigen oder nicht? Darüber werden am 27. November 2011 die Bürgerinnen und Bürger des Landes in der Volksabstimmung über das S 21 – Kündigungsgesetz entscheiden. Damit wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Es handelt sich um die erste Volksabstimmung über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung in der Geschichte Baden-Württembergs.
Wie lautet die Fragestellung bei der Volksabstimmung?
Die genaue Fragestellung bei der Volksabstimmung lautet: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)‘ zu?“ (siehe Muster-Stimmzettel)
Sie müssen also mit „Ja“ stimmen, wenn Sie für das S 21-Kündigungsgesetz sind – und damit für einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21.
Mit „Nein“ müssen Sie stimmen, wenn Sie gegen das S 21-Kündigungsgesetz sind – und damit gegen einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21.
Wer ist stimmberechtigt?
Wie bei einer Landtagswahl ist stimmberechtigt,
- wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist und im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner Heimatgemeinde (am Hauptwohnsitz) geführt wird.
Wann erhalte ich meine Abstimmungsunterlagen?
Sie bekommen Ihre Stimmbenachrichtigung spätestens bis zum 6. November 2011 von Ihrer Gemeinde zugeschickt (wenn Sie am 23. Oktober 2011 im Melderegister mit (Haupt-)Wohnsitz als stimmberechtigt eingetragen sind). Mit der Stimmbenachrichtigung erhalten Sie auch den Text der Gesetzesvorlage, über die abgestimmt wird.
Sie sind am 23. Oktober 2011 in Ihrer (Haupt-)Wohnsitzgemeinde nicht gemeldet und erfüllen die anderen Voraussetzungen der Stimmberechtigung? Dann setzen Sie sich bitte umgehend – spätestens aber am 4. November 2011 – mit Ihrer (Haupt-)Wohnsitzgemeinde in Verbindung, um die Eintragung ins Stimmberechtigtenverzeichnis zu klären.
Wie funktioniert Briefwahl?
Sie können per Briefwahl abstimmen, wenn Sie am 27. November 2011 verhindert sind und nicht in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben können. Den dafür erforderlichen Antrag können Sie bei Ihrer (Haupt-)Wohnsitzgemeinde schriftlich, auch elektronisch, oder mündlich, aber nicht telefonisch stellen. Er muss Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift enthalten. Die Stimmbenachrichtigung enthält einen entsprechenden Antragsvordruck.
Wann ist das Gesetz angenommen?
Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit „Ja“ stimmt.
Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit „Nein“ stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist außerdem nicht angenommen, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.
Quelle: www.baden-wuerttemberg.de
Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 ist keine Abstimmung über die Neubaustrecke von Stuttgart nach Ulm. Diese Neubaustrecke kann auch ohne den Tiefbahnhof realisiert werden. Weitere Informationen findet man unter www.bw-stimmt-ab.de.
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Dazu gibt es bisher 13 Kommentare
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J. Straub | 04. November 2011
Aus einer Broschüre der Infooffensive für die Bodenseeregion:


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A. Zumbrock | 08. November 2011
Das Problem bei dieser ersten Volksabstimmung ist das Zustimmungsquorum. Das benötigte „Drittel der Wahlberechtigten“, also die 2,5 Mio JA-Stimmen, ist eine willkürlich festgesetzte Zahl. Sie zeigt, dass hier nicht wirklich nach dem Willen des Volkes gefragt wird. Denn sonst müsste es heißen: „mehr als die Hälfte der Wähler“. Es gibt ja auch Wahlberechtigte, die, aus welchem Grund auch immer, nicht wählen. Bei der letzten Landtagswahl waren das 33%, also 2,5 Mio . Diese werden nach dem jetzigen Gesetz einfach als NEIN-Stimmen gewertet. Das ist ungefähr so, als wenn bei Landtagswahlen die Nichtwähler der CDU zugerechnet werden…
So wird diese Volksabstimmung zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Die einen beziehen die JA-Stimmen auf die Wahlberechtigten (z.B. 1,8 Mio von 7,5 Mio = 24%) und bezeichnen sie als Minderheit, die anderen beziehen die JA-Simmen auf die Wähler (z.B. 1,8 Mio von 3,3 Mio = 55%) und bezeichnen sie als Mehrheit. Und der Streit um S21 wird weitergehen…
Damit die Volksabstimmung ein gerechtes Instrument der direkten Demokratie wird, bedarf es der Abschaffung des unsinnigen Quorums. Dann entscheidet (wie in der Schweiz schon lange üblich) stets die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen über Annahme oder Ablehnung der Vorlage.
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Redaktion | 10. November 2011
(Abgedruckt am 10. November 2011 im Überlinger Teil des Südkuriers)
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Redaktion | 19. November 2011
(Abgedruckt am 19. November 2011 im Überlinger Teil des Südkuriers)
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Antwort von J. Straub | 19. November 2011
Ergänzende Hinweise:
Von 46 Dienstjahren bei der Bahn war Egon Hopfenzitz 20 Jahre im Stuttgarter Hauptbahnhof tätig. In jungen Jahren arbeitete er im Aufsichtsdienst, später als Fahrdienstleiter bzw. im gesamten Bahnhofsbürodienst und von 1981 bis 1994 als Leiter des Hauptbahnhofs mit 950 Mitarbeitern -- bei täglich 1.200 Zügen und rund 300.000 Reisenden.
Selbst bezeichnet er sich als konservativ und als gläubigen Katholiken. Er war nach eigener Aussage sein Leben lang CDU-Wähler.

Foto: Andreas Frankenhauser
Übrigens: Diese Veranstaltung finden Sie auch bei Facebook.
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Antwort von Redaktion | 23. November 2011
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Antwort von Redaktion | 23. November 2011
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A. Zumbrock | 23. November 2011
S21-Märchen
Jeder, der seinen gesunden Menschenverstand einschaltet, kann diese Fragen leicht beantworten und damit die eine Seite als Märchenerzähler entlarven, die uns Bürger hinters Licht ins dummdreiste Dunkel von zwanzigundeiner Nacht führen wollen. Die andere Seite sollte am Sonntag mit „JA“ unterstützt werden!
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Redaktion | 26. November 2011
Beteiligte der S21-Befürworter-Kampagne am nördlichen Bodenseeufer:

(SÜDKURIER, 26. November 2011, UE S. 39)
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Antwort von J. Straub | 28. November 2011
Die Neinsager (u.a. Lothar Wölfle, Ulrich Müller, Anselm Neher, Dr. Hans-Peter Wetzel, Lothar Riebsamen) werden sich an deren Versprechungen im Rahmen der Pro-S21-Kampagne messen lassen müssen. Leider wird die abschließende Überprüfung erst in frühestens 10 Jahren stattfinden können.
Wie werden unsere lokalen Entscheidungsträger und Meinungsmacher reagieren, wenn zum Beispiel die prognostizierten Kostensteigerungen oder geologischen Verwerfungen während der Bauzeit Realität werden? Eigentlich sollten dann diejenigen den Karren aus dem Dreck ziehen, die sich in den vergangenen Wochen bewusst oder gutgläubig vor denselben spannen ließen.
Dazu ein Kommentar von Arno Luik: Der Filz siegt (Stern-online, 28. November 2011)
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Redaktion | 27. November 2011
So hat Sipplingen abgestimmt:
Stimmen Sie der Gesetzesvorlage „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ zu?

Vergleichswerte:
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A. Zumbrock | 18. Dezember 2011
So dreist und schamlos wurde man am Bodensee vor der Volksabstimmung angelogen !!!
Auszüge aus dem SÜDKURIER vom 25.10.2011:
Und drei Wochen nach der Volksabstimmung wird die Wahrheit veröffentlicht, damit die Wähler Zeit genug haben, um die Lügen bis zur nächsten Wahl zu vergessen.
Auszüge aus der STUTTGARTER ZEITUNG vom 16.12.2011:
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Antwort von Redaktion | 20. Januar 2012
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