17 Gedanken zu „Sanierungsmaßnahmen im Ortskern“

  1. Sipplingen will Förderung für Sanierung des Ortskerns

    Der Ortskern Sipplingen samt Rathausplatz und den umliegenden Häusern soll im kommenden Jahrzehnt umfassend saniert werden. Die Gemeindeverwaltung wird in Kürze einen entsprechenden Antrag auf Landesförderung für städtebauliche Erneuerung stellen. Bereits im August hatte Regierungspräsident Hermann Stampfer gesagt, dass eine Förderung „grundsätzlich“ möglich sei.

    Sipplingen – Laut Karl-Christian Fock von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH aus Donaueschingen hat das Sanierungsprogramm des Landes das Ziel, durch finanzielle Zuwendungen zur Behebung städtebaulicher Missstände in Stadt- und Ortskernen, aber auch anderen zentrumsnahen Gemeindegebieten beizutragen. Dadurch sollen die festgelegten Gebiete nachhaltig aufgewertet und eine Stabilisierung ihrer Funktionen vor allem als Wohn-, Handels-, Arbeits- und Aufenthaltsort gewährleistet werden. Innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes könnten Einzelmaßnahmen „umfassend gefördert“ werden – und das von der Vorbereitung bis hin zur Umsetzung und Abwicklung des Projektes. Indes gäbe es natürlich auch Arbeiten, die nicht komplett förderfähig seien.

    Als Voraussetzung für die Möglichkeit der Sanierungsarbeiten müssten in dem betreffenden Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen. „Es gibt aber zweifellos solche Missstände im Sipplinger Ortskern“, unterstrich der Geograph. Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets müsse die Gemeinde vorbereitende Untersuchungen veranlassen, die erforderlich seien, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu erhalten. Das gelte auch für die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie für anzustrebende allgemeine Ziele.

    Fock sagte weiter, dass bis Ende Oktober der entsprechende Antrag an das Regierungspräsidium gestellt werden müsse. Frühestens im kommenden Frühjahr könne die Gemeinde mit einer Entscheidung rechnen. Fock rechnet mit etwas mehr als drei Millionen Euro Kosten. „Das müsste für ein Gemeinde wie sie stemmbar sein“, sagte er in Bezug auf die Dauer des Projektes von rund zehn Jahren.

    Bürgermeister Anselm Neher ergänzte, dass es sich um eine sehr sensible Angelegenheit handele, da auch Belange des Denkmalamtes berücksichtigt werden müssten. Außerdem würden auch private Gebäude mit einbezogen. Für die Bürger sei das Angebot aber „völlig frei“. Neher: „Niemands wird hier gezwungen, mitzumachen.“ Jetzt gelte es, das Ganze „zielstrebig und bedacht“ anzugehen. „Es wäre von großem Vorteil, wenn wir im Sanierungsprogramm drin wären“, sagt er. Dass das Vorhaben auf Zustimmung im Gemeinderat stieß, machte Elisabeth Lohrer (CDU) deutlich: „Mein Mund ist schon ganz wässrig. Wir sollten sofort den Antrag stellen und dann einen kühlen Kopf bewahren“, sagte sie.

    (SÜDKURIER, 15. Oktober 2008)

  2. Ausgabe 2011, Nr. 11 (Auszüge):

    Wir sind dabei…

    Sipplingen ist im Landungssanierungsprogramm

    Die Bewilligung war sehr unsicher, da wesentlich mehr Anträge beim Regierungspräsidium vorlagen.
    Der Besuch von Wirtschaftsminister Ernst Pfister am 27.01.2011 […] brachte letztendlich den Erfolg. Das Regierungspräsidium Tübingen hat bereits den Bescheid über einen Zuwendungsbetrag von 600.000 Euro für Baumaßnahmen im Ortskern übersandt. […]

    Die finanziellen Mittel können jetzt für die Sanierung des Rathauses und des Rathausplatzes eingesetzt werden. Ebenso gelten für die baulichen Investitionen im privaten und gewerblichen Bereich die Möglichkeiten für Sonderabschreibungen.

  3. Ausgabe 2011, Nr. 17 (Auszüge):

    Kurzbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2011

    […] Nach allgemeinen Bekanntgaben und Wünschen und Anfragen aus dem Gemeinderat ging es um die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im Ortskern im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
    Nachdem die Gemeinde erfreulicherweise in das Programm mit einer Fördersumme von 600.000,— EUR aufgenommen wurde, hat sich der Gemeinderat bereits in seiner diesjährigen Klausurtagung mit dem Thema befasst und die Durchführung des Verfahrens mit der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg festgelegt. Hierzu war ein sogenannter Einleitungsbeschluss erforderlich, mit dem das ungefähre Sanierungsgebiet für eine nähere Überprüfung festgelegt wird. Das Gremium folgte einstimmig dem entsprechenden Vorschlag. Eine öffentliche Bekanntmachung dieses sogenannten Einleitungsbeschlusses erfolgt in einem der nächsten Mitteilungsblätter. […]

  4. Sipplingen will Ortskern sanieren

    Der Ortskern Sipplingens soll samt Rathausplatz und umliegender Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden.

    Sipplingen (hk) Der Ortskern Sipplingens soll samt Rathausplatz und umliegenden Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden. Dazu will die Gemeinde Mittel aus dem Landessanierungsprogramm (LSP) nutzen. Der Gemeinderat beschloss jetzt, für den Ortskern vorbereitende Untersuchungen vornehmen zu lassen. Das geplante Sanierungsbiet war durch eine Grobanalyse vom Oktober 2008 als städtebauliches Problemgebiet ermittelt worden. „Das Programm ist eine gute Sache für uns. Wir sind froh, dass wir aufgenommen worden sind“, unterstrich Bürgermeister Anselm Neher.

    Das Rathaus und der Platz vor dem Rathaus in Sipplingen sollen möglichst noch in diesem Jahr saniert werden. Die Gemeinde hat dafür 310 000 Euro im Etat für 2011 ausgewiesen. Da aus dem LSP eine Förderung von maximal 60 Prozent möglich ist, sind für die vorgesehenen Arbeiten 186 000 Euro Förderung eingeplant.

    Schon seit längerer Zeit hatte die Gemeindeverwaltung daran gearbeitet, für Sipplingen ein Sanierungsprogramm auszuweisen und über das Landessanierungsprogramm an Zuschüsse für öffentliche Bauvorhaben zu gelangen. Mit Erfolg. Der Rathausvorplatz ist trotz seines jungen Alters stark sanierungsbedürftig; ebenso das Rathaus und die Gebäude beim alten Kindergarten. „Ohne die Mittel aus dem Sanierungsprogramm sind diese Ausgaben nicht zu schultern“, sagte Bürgermeister Anselm Neher. „Vielleicht wird manche Straße im innerörtlichen Bereich wieder geglättet“, verspricht sich der Bürgermeister Fortschritte dank des LSP.

    Nach Worten des Rathauschefs sind die vorbereitenden Untersuchungen erforderlich, um Beurteilungsgrundlage zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung. Außerdem sollen die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse geklärt und allgemeine Ziele und die Möglichkeit, sie im Rahmen der Sanierung umzusetzen, überprüft werden.

    Wie Neher weiter informierte, wurden als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung die Aufwertung der Ortsmitte zur Stärkung der kommunalen Identität und touristischen Attraktivität sowie die bauliche und energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur bestimmt. Außerdem soll die verkehrliche Situation, die Verkehrssicherheit, die Fußwegverbindungen und die Parkierung verbessert werden. Darüber hinaus sind umfassende private Gebäudeerneuerungen zur Stärkung der Wohn- und Versorgungsfunktion sowie eine ortsgerechte und ökologische Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen beabsichtigt.

    (SÜDKURIER, 28. April 2011)

  5. Ausgabe 2011, Nr. 18 (Auszüge):

    Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet „Ortskern“

    I. Allgemeine Informationen

    Die Gemeinde Sipplingen wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 02.03.2011 mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.

    Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde sogenannte Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, bei denen durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs umfassend ermittelt werden soll.

    Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird dann ein Neuordnungskonzept mit Maßnahmenplan für das Gebiet entwickelt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:

    • Aufwertung der Ortsmitte zur Stärkung der kommunalen Identität und touristischen Attraktivität
    • Bauliche und energetische Erneuerung der sozialen Infrastruktur (Gemeinbedarfseinrichtungen)
    • Verbesserung der verkehrlichen Situation, Verkehrssicherheit, Fußwegverbindungen, Parkierung
    • Umfassende private Gebäudeerneuerungen zur Stärkung der Wohn- und Versorgungsfunktion
    • Ortsgerechte und ökologische Umgestaltung und Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen

    Mit der eigentlichen Sanierungsdurchführung kann erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung begonnen werden.

    II. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB

    Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat in seiner Sitzung am 20.04.2011 beschlossen, in dem aus dem abgebildeten Lageplan vom 07.04.2011 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortskern“ Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen.

    Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH -Regionalbüro Donaueschingen- beauftragt.

    Gegenstand der Vorbereitenden Untersuchungen ist u. a. eine Bestandsaufnahme. Dabei sollen insbesondere der Gebäude- und Wohnungszustand sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer erhoben werden.

    Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

    Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen hinzuweisen.

    Die Kommunalentwicklung hat sich gemäß § 138 Abs. 2 BauGB gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die erhobenen Daten nur zu Zwecken der Sanierung zu verwenden, vertraulich zu behandeln und nur an die Gemeinde weiterzugeben.

    III. Befragung

    Die Begehung des Untersuchungsgebietes durch die Kommunalentwicklung sowie die schriftlichen Befragungen sollen im Laufe des Mai 2011 erfolgen. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, die Mitarbeiter der Kommunalentwicklung zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

    IV. Informationsveranstaltung

    Zur Einführung in die Thematik Sanierung und Nahwärmenetz ist eine erste Bürgerinformation im Mai geplant. Nach Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird eine weitere Informationsveranstaltung stattfinden, bei der die Ergebnisse der Untersuchungen und das Neuordnungskonzept für das zukünftige Sanierungsgebiet vorgestellt werden. Der Termin für die Informationsveranstaltungen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

    Fragen zur Sanierung beantwortet gerne Herr Fock von der Kommunalentwicklung unter 0771/8314-34 sowie Herr Sulger von der Gemeindeverwaltung unter 07551/8096-22.

    Sipplingen, den 04.05.2011
    Neher Bürgermeister

    1. Ausgabe 2011, Nr. 19:

      Ortskernsanierung-Einladung zur Einführungsveranstaltung

      Wie bereits mit der Bekanntmachung im letzten Mitteilungsblatt angekündigt, wird zur Einführung in die Thematik „Ortskernsanierung“ eine erste Informationsveranstaltung durchgeführt, in der es zunächst um allgemeine Informationen, zum Ablauf und zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen geht. Diese Veranstaltung findet vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt, am

      Mittwoch, dem 18.05.2011
      um 19:00 Uhr
      im Bürgersaal
      des Rathauses.

      Die Veranstaltung ist öffentlich, alle Interessierten, insbesondere die Eigentümer im nachstehend gekennzeichneten Untersuchungsgebiet, sind herzlich eingeladen.

      Neher
      Bürgermeister

  6. Neues Gesicht für Ortskern

    Sipplingen (hk) Der Ortskern Sipplingens soll samt Rathausplatz und umliegenden Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden. Das geplante Sanierungsgebiet war durch eine Grobanalyse vom Oktober 2008 als städtebauliches Problemgebiet ermittelt worden.

    Dem Gemeinderat wurden jetzt die Ergebnisse der im Frühjahr beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt. Ein Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes konnte jedoch nicht erfolgen: Der Gemeinderat war erstmals nicht beschlussfähig.

    Im April hatte das Ratsgremium die vorbereitenden Untersuchungen beschlossen, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen und die Vorraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu schaffen. Diese Aufgabe hatte die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung aus Donaueschingen übernommen. Für das Sanierungsvorhaben erhält die Gemeinde Sipplingen eine Finanzhilfe aus dem Landessanierungsprogramm von zunächst 600 000 Euro für den Bewilligungszeitraum bis Ende 2019.

    Laut Karl-Christian Fock von der LBBW handelt es sich um ein komplexes und starres Verfahren. „Wenn man als Tourist durch den Ort geht, denkt man nicht an einen Sanierungsfall.“ Dennoch sei der Rathausvorplatz trotz seines jungen Alters stark sanierungsbedürftig; ebenso das Rathaus und die Gebäude beim alten Kindergarten. „Ohne die Mittel aus dem Sanierungsprogramm sind diese Ausgaben nicht zu schultern“, hatte Bürgermeister Anselm Neher im April gesagt.

    Fock teilte jetzt mit, dass ein Schwerpunkt der vorbereitenden Untersuchungen darin lag, von möglichst allen Eigentümern Informationen über die Situation und die Entwicklungsmöglichkeiten im Untersuchungsgebiet zu erhalten. Der Kern der Bebauung stamme aus der Zeit zwischen 1600 und 1800. 40 Prozent der Befragten fühlten sich aufgrund des Lärms, insbesondere durch den Straßenverkehr, in ihrer Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigt. Beim Versorgungsangebot zeigten sich laut dem Referenten leichte Defizite in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Freizeit sowie deutliche Verbesserungsforderungen im Freiraum mit Fußgängerbereichen, Wochenmarkt und Parkplätzen. Grundsätzlich seien die Befragten positiv zur Sanierung eingestellt, wobei die Information noch intensiviert werden könnte. Fock schlug vor: „Daher sollte ein formale Bürgerinformation stattfinden, bei der die Grundsätze und Förderrichtlinien im Detail vorgestellt werden und konkrete Einzelanfragen sowie Beispielfälle behandelt werden können.“

    In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen sagte Fock, dass die Gemeinde aufgrund des derzeit genehmigten Förderrahmens von einer Million Euro lediglich 400 000 Euro bis zum Jahr 2019 aufbringen müsste. Insgesamt werde ein Förderrahmen von 1,9 Millionen Euro angestrebt, was einen Gemeindeanteil von rund 760 000 Euro bis 2019 entspreche. Das seien rund 95 000 Euro jährlich. Im kommenden Haushaltsjahr sind Fock zufolge für öffentliche Bauvorhaben am Dorfplatz und Rathaus 295 000 Euro veranschlagt.

    Der vorgesehene Satzungsbeschluss war aber infolge Abwesenheit und Befangenheit von sieben Ratsmitgliedern noch nicht möglich. Er muss nun in der nächsten Sitzung am 23. November nachgeholt werden. Auch ist eine Bürgerinformation geplant – der Termin steht aber noch nicht fest.


    Mängel und Missstände

    Bei den vorbereitenden Untersuchungen sind Mängel und Missstände mit funktionalen und strukturellen Schwerpunkten im zentralen Bereich des Gebietes festgestellt worden:

    • schlechte Bausubstanz mit unzureichenden Wohn- und Arbeitsstandards
    • erneuerungsbedürftige, teils untergenutzte Gemeinbedarfseinrichtungen
    • unzureichende Versorgungs- und Defizite in der Fremdenverkehrsstruktur
    • funktional und gestalterisch schwerwiegende Mängel im Erschließungsbereich
    • ein starkes Stellplatzdefizit mit ungeordnetem Wohn- und Geschäftsumfeld

    (SÜDKURIER, 11. November 2011)

  7. Sanierung beschlossen

    Sipplingen (hk) Jetzt ist es amtlich: Der Gemeinderat hat die förmliche Satzung für das städtebauliche Sanierungsvorhaben im Ortskern im Rahmen des Landessanierungsprogramms beschlossen. In der Sitzung im Oktober konnte ein entsprechender Beschluss noch nicht gefasst werden, da einige Mitglieder des Gremiums abwesend und weitere befangen waren (wir berichteten).

    Aus diesem Grund war jetzt eine zweite Zusammenkunft erforderlich. Zwar saßen jetzt auch nur fünf Ratsmitglieder am Tisch, doch reichte das für einen Beschluss aus, weil dazu laut Geschäftsordnung mindestens drei Mitglieder anwesen sein mussten. Wie berichtet, soll der erweiterte Ortskern Sipplingens samt Rathausplatz und umliegenden Häusern in den kommenden zehn Jahren umfassend saniert werden. Der Gemeinderat nahm jetzt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis, stimmte der Abgrenzung des Sanierungsgebiets und der Anwendung des vereinfachten Verfahrens für das Sanierungsgebiet zu. Außerdem legte er die Sanierungsdauer bis Ende 2021 fest und stimmte der Festlegung der Fördergrundsätze für Privatvorhaben zu.

    (SÜDKURIER, 30. November 2011)

  8. Ausgabe 2012, Nr. 4:

    Bürgerinformation zum Landessanierungsprogramm

    am Mittwoch, 01. Februar 2012, 18.00 Uhr, Bürgersaal Rathaus

    Die formalen Voraussetzungen sind erfüllt.

    Der Gemeinderat hat die Satzung beschlossen. Die privaten Sanierungsmaßnahmen können beginnen. Die Verwaltung und der Sanierungsbeauftragte Herr Fock wollen die Betroffenen eingehend über die Möglichkeiten informieren und Tipps und Hinweise geben.

    Anselm Neher
    Bürgermeister

  9. Ausarbeitung neuer Richtlinien für Bauten

    Für den denkmalgeschützten Ortsbereich wird eine Gestaltungssatzung ausgearbeitet. Der Gemeinderat erteilte in der jüngsten öffentlichen Sitzung dem Architekturbüro „Studio 2“ aus Konstanz einen entsprechenden Auftrag.

    Die Kosten für die Ausarbeitung der Satzung belaufen sich auf 8700 Euro. Das Büro war nach Rücksprache mit dem Denkmalamt und dem Baurechtsamt der Stadt Überlingen empfohlen worden. Der historische Ortsbereich wird derzeit noch mittels einer Gesamtanlagensatzung nach Paragraph 19 des Denkmalschutzgesetzes baurechtlich beurteilt. Diese Satzung zur Erhaltung der Gesamtanlage aus dem Jahr 1988 möchte der Gemeinderat aber überarbeiten lassen. Denn die Praxis zeige, dass die Gesamtanlagensatzung nicht ausreiche, um bei Bauvorhaben im Detail zu beraten. Zur einfacheren Handhabung der Bauberatung soll deshalb eine Gestaltungssatzung erlassen werden, deren Geltungsbereich mit dem der Gesamtanlagensatzung identisch ist.

    (SÜDKURIER, 25. Juli 2012)

  10. Ausgabe 2012, Nr. 39:

    Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 19.09.2012

    […] Abgelehnt wurde der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgaragen auf den Grundstücken Flst.Nr. 35 und 38 an der Schulstraße, da sich das Gebäude nach Auffassung des Gemeinderates nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Zudem wurde angeregt, dass die Gemeinde möglicherweise das noch unbebaute Grundstück im Zuge der Ortskernsanierung selber erwirbt oder sonst Einfluss darauf nimmt, dass dieses Grundstück oder ein Großteil hiervon weiterhin als Parkplatz erhalten bleibt. […]

    1. Räte gegen Mehrfamilienhaus

      Den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgaragen auf einem Grundstück an der Schulstraße hat der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung abgelehnt. Nach Auffassung des Gremiums fügt sich das geplante Vorhaben nicht in die Umgebungsbebauung ein.

      Die Bürgervertreter regten zudem an, dass die Gemeinde das noch unbebaute Grundstück im Zuge der Ortskernsanierung erwerben sollte. Außerdem sprachen sie sich dafür aus, dass die Gemeinde in irgendeiner Weise Einfluss darauf nehmen solle, dass dieses Grundstück oder ein Großteil hiervon weiterhin als Parkplatz erhalten bleibt. Wie Bürgermeister Anselm Neher erläuterte, müsse man den Bauantrag nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches bewerten, demzufolge sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Außerdem liege es im Sanierungsgebiet, weshalb die Gemeinde „wesentlichen Einfluss“ nehmen könne, so der Rathauschef. Der Bauherr plane mit vier Wohneinheiten im Dach-, Ober-, Erd- und Kellergeschoss. Neher machte darauf aufmerksam, dass der Sanierungszweck nicht erfüllt werde und fragte an, ob die Gemeinde das Grundstück nicht selbst erwerben könne – eventuell zur Parkraumbewirtschaftung. Gemeinderat Clemens Beirer (CDU) sagte, dass das Gesuch im Bereich des Denkmalschutzes liege und es sich nicht in die Umgebungsbebauung einfüge. Das sahen seine Ratskollegen auch so und lehnten den Bauantrag ab. (hk)

      (SÜDKURIER, 06. Oktober 2012)

  11. Gemeinde denkmalpflegerisch von hoher Qualität

    Sipplingen erhält einen Werteplan vom Regierungspräsidium Tübingen. Darin wird die Erhaltung des Ortskerns als Gesamtanlage als öffentliches Interesse beschrieben.

    Die Gemeinde Sipplingen hat etwas, was nur ganz wenige Dörfer haben: einen Ortskern, der von sehr hoher denkmalpflegerischer Qualität ist. Und nicht nur das: Sipplingen ist das erste Dorf im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen, das jetzt einen so genannten Werteplan bekommen hat. In der jüngsten Gemeinderatssitzung bekam Bürgermeister Anselm Neher das druckfrische Kompendium von Martina Goerlich, Gebietsleiterin Denkmalpflege, überreicht. Der Werteplan dient der Gemeinde als Grundlage für die Ortskern-Gestaltungssatzung, die zurzeit von einem Fachbüro überarbeitet wird.

    Der Werteplan beschreibt den Sipplinger Ortskern als Gesamtanlage. Schon die Einstufung als Gesamtanlage ist eine Auszeichnung. Denn dafür kommen, so Goerlich, nur historische Stadt- und Ortskerne in Frage, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Im Bodenseekreis gebe es neben Sipplingen nur noch drei Dörfer, denen dieser Rang zukommt, nämlich Bermatingen, Betenbrunn und Seefelden, erklärte Goerlich. Im gesamten Regierungsbezirk sind es 15. Unter ihnen ist Sipplingen aber die erste Gemeinde, die diesen Werteatlas erhalten hat. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass Bürgermeister Neher ins Schwärmen geriet, als er dieses Werk in Händen hielt: „Das ist etwas ganz Besonderes.“

    Martina Goerlich erklärte, warum Sipplingen als erstes der Denkmaldörfer diesen Werteatlas erhalten hat. „Wir wussten, dass in Sipplingen seit einigen Jahren um eine neue Gestaltungssatzung für die Gesamtanlage diskutiert wird, und dafür ist der Werteatlas eine gute Grundlage.“ Wolfgang Thiem, Planungsreferent beim Regierungspräsidium, skizzierte, was in dem Werteatlas festgehalten ist: Objekte, die historisch interessant sind, Haustypologien, Gärten, Freiflächen, Wege. Insgesamt stelle der Werteplan eine historische Ortsanalyse dar.

    Gesamtanlagen werden durch Satzungen der Gemeinden geschützt. Damit können ganze Ortskerne unter Denkmalschutz gestellt werden. Das bedeutet, dass jede Veränderung am Erscheinungsbild der Gesamtanlage genehmigungspflichtig ist. Demnach sind nicht nur denkmalgeschützte Gebäude betroffen, sondern auch andere Häuser sowie Wege oder Freiflächen. Umgekehrt heißt das, so erläuterte Thiem, dass auch Eigentümer von nicht denkmalgeschützten Gebäuden die dafür vorgesehenen steuerlichen Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, wenn sie an ihrem Haus Baumaßnahmen vornehmen. Bürgermeister Neher kündigte an, dass er den Werteplan auf die Internet-Homepage der Gemeinde stellen lassen werde, so dass jeder Einblick nehmen könne.

    Der Werteplan wird nun in die Überarbeitung der aus dem Jahr 1984 stammenden Gestaltungssatzung für die Gesamtanlage Sipplingen einfließen. Damit wurde das Konstanzer Planungsbüro Architektur Studio 2 beauftragt. Dessen Vertreterin, Christine Schmidt-Günther, gab einen kurzen Zwischenbericht über die Arbeiten und zeigte anhand von Fotos, dass es bei der Gestaltungssatzung nicht nur ums große Ganze geht, sondern auch um Details wie Treppengeländer oder Einfriedungen, die in der Summe zum denkmalpflegerischen Gesamtbild beitragen.

    (SÜDKURIER, 19. Oktober 2012)

  12. Keine neuen Häuser in Sipplingen

    Gemeinderat beschließt das Aufstellen eines Bebauungsplan im Gewann „Karrischergarten“

    Mit dem Bebauungsplan „Karrischergarten“ sollen das städtebaulich herausragende Erscheinungsbild dieses innerörtlichen Bereiches gesichert und die Nutzung der Gebäude als reine Wohngebäude beibehalten werden. Außerdem ist beabsichtigt, die maximale Anzahl von Wohneinheiten festzulegen und die denkmalpflegerischen Belange und Sanierungsziele zu sichern.

    Bürgermeister Neher: „Diese Ziele lassen sich bei der jetzigen baurechtlichen Zuordnung des Plangebietes nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches nicht sicher erreichen.“ Nach seiner Darstellung befinden sich in dem bislang unbeplanten innerörtlichen Bereich zwischen den Straßen Lenzensteig, Schulstraße und Fischerweg sowie dem Fußweg Rebweg bebaute und unbebaute Grundstücke, die eine wesentliche Auswirkung auf das städtebauliche Erscheinungsbild haben.

    Die Grundstücksgrößen und die im inneren Bereich gelegenen Freiflächen seien bei einer planungsrechtlichen Beurteilung nach Paragraf 34 dazu geeignet, weiter bebaut zu werden. Neher: „Eine solche bauliche Ausnutzung würde den planerischen Grundsätzen der Gemeinde zuwider laufen. Seit Jahren und grundsätzlich bei jeder Bauleitplanung zur Wahrung des Erscheinungsbildes des Ortes und zur Erhaltung der Wohnqualitäten hat die Gemeinde eine restriktive Tendenz.“ (hk)

    (SÜDKURIER, 21. Dezember 2012)

    1. Keine neuen Häuser im Gebiet Karrischergarten

      Von HOLGER KLEINSTÜCK

      Sipplinger Gemeinderat beschließt Bebauungsplan, um das städtebauliche Erscheinungsbild zu sichern.

      Der Gemeinderat hat seinen im Dezember vergangenen Jahres gefassten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Karrischergarten“ wiederholen müssen. Grund: In der Sitzung hatte ein Rat an der Beratung mitgewirkt, obwohl er befangen war. Damit, so erklärte Bürgermeister Anselm Neher in der jüngsten Sitzung des Gremiums, sei der Beschluss gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg rechtswidrig. Er empfahl, den Aufstellungsbeschluss zu wiederholen. Die Bürgervertreter folgten seinem Rat ohne Diskussion.
      Mit dem Bebauungsplan sollen das städtebauliche Erscheinungsbild dieses innerörtlichen Bereichs gesichert und die Nutzung der Häuser als reine Wohngebäude beibehalten werden. Außerdem ist beabsichtigt, die maximale Zahl von Wohneinheiten festzulegen und die denkmalpflegerischen Belange und Sanierungsziele zu sichern. Dies lasse sich bei der baurechtlichen Zuordnung des Plangebietes nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches nicht sicher erreichen, so der Rathauschef.

      Nach seiner Darstellung befinden sich in dem bislang unbeplanten innerörtlichen Bereich zwischen Lenzensteig, Schulstraße und Fischerweg sowie dem Rebweg bebaute und unbebaute Grundstücke, die eine wesentliche Auswirkung auf das städtebauliche Erscheinungsbild haben. Die Wohngebäude würden größtenteils von den Besitzern bewohnt. Die Grundstücksgrößen und die insbesondere im inneren Bereich gelegenen Freiflächen seien bei einer planungsrechtlichen Beurteilung nach Paragraf 34 dazu geeignet, weiter bebaut zu werden. Eine solche bauliche Ausnutzung würde den planerischen Grundsätzen der Gemeinde zuwider laufen, hatte Neher argumentiert: „Seit Jahren und grundsätzlich bei jeder Bauleitplanung zur Wahrung des Erscheinungsbildes des Ortes und zur Erhaltung der Wohnqualitäten hat die Gemeinde eine restriktive Tendenz“.

      (SÜDKURIER, 26. Januar 2013)

  13. Ausgabe 2013, Nr. 51/52:

    Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 11.12.2013

    […] Ebenfalls zugestimmt wurde der Beauftragung des Ingenieurbüros Raff aus Gottmadingen mit den Ingenieurleistungen sowie der Ausschreibung der entsprechenden Arbeiten zur Vergabeentscheidung im Gemeinderat im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen auf und unter dem Rathausplatz zur Errichtung eines Überlaufbeckens, eines Staukanals und Leitungs- und Straßensanierung. […]

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