Architektenauftrag für Neubau des Hafenmeistergebäudes erteilt

Frau Prof. Jeschke von der „Jeschke Architektur und Planung GmbH“ aus Biberach stellte im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2015 das Raum­pro­gramm und zwei Gestaltungsentwürfe für das neue Hafenmeistergebäude vor. Die Eckpunkte hatte der speziell für diesen Zweck eingerichtete Arbeitskreis in den vergangenen Monaten erarbeitet und beraten.


Aus der Vorlage für den Gemeinderat am 21. Januar 2015 (sinngemäße Zusammenfassung):

Bestand

Das bestehende Hafenmeistergebäude ist technisch, funktional und optisch nicht mehr zeitgemäß. Die Abwasser-Ableitung/Verrohrung ist marode, das Abwasser versickert sogar teilweise ins Erdreich. Eine Verbesserung der Sanitärinstallation käme einem Abbruch und Neubau gleich.
Hafenmeistergebäude Bestand - Grundriss

Anforderungen

Ein funktional und technisch verbessertes Hafenmeistergebäude soll an der selben Stelle errichtet werden.

Hafenmeistergebäude Entwurf Variante 4 - Grundriss

Entwurfsbeschreibung

Im favorisierten Entwurf wurde eine klare Trennung von Hafenmeister-Büro und den WC- und Duschräumlichkeiten vorgenommen. Die Entscheidung für oder gegen eine komplett neue Bodenplatte kann erst nach weiteren Untersuchungen der Bestandsstatik getroffen werden.

Das Hafenmeistergebäude erhält ein zusätzliches WC und einen großzügigen Lagerraum, der Dusch-/WC-Bereich für den Yachthafen wird optimiert organisiert.

Es sind öffentliche Toiletten mit Zugang von den Grünanlagen aus angehängt, ein Behinderten-WC ist von beiden Seiten aus zugänglich.

Dachüberstände und Eingangs-Vorbauten schaffen eine leichte Schutzwirkung.

Hafenmeistergebäude Entwurf Variante 4 - FassadeAlle Bilder: „Jeschke Architektur und Planung GmbH“


Aussprache und Beschlüsse

Im Verlauf der Diskussion schlug Gemeinderat T. Biller ein weiteres Bauleiterbüro zur Abstimmung vor, was jedoch von Bürgermeister A. Neher abgewiesen wurde. Schließlich beauftragte der Gemeinderat das Büro Jeschke mit den Architektenleistungen und T. Seiberle mit der Bauleitung. Außerdem wurde beschlossen, dass die Planung nach Vorberatung im Arbeitskreis vor der Einreichung des Baugesuchs einschließlich der Außenanlagen sowie der Zufahrts- und Zugangsregelungen dem Gemeinderat erneut vorzulegen ist. Die Finanzierung des knapp 590.000 € teuren Neubaus (Kostenprognose bei einfacher Außenwandverkleidung, ohne Lüftungsanlage, ohne Maßnahmen zur Energieeinsparung oder -gewinnung, ohne Außenanlagen) soll durch Umlage erfolgen, wobei die die Gemeindeverwaltung die Modalitäten ausarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorlegen soll.

Mit dem Baubeginn des Gebäudes wird im Herbst 2015 gerechnet, mit der Fertigstellung im Frühjahr 2016.

2 Gedanken zu „Architektenauftrag für Neubau des Hafenmeistergebäudes erteilt“

  1. Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 21.01.2015

    Großes Interesse fand die erste Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr. Bürgermeister Anselm Neher konnte knapp 40 Zuhörer im Bürgersaal des Rathauses begrüßen. […]

    Danach ging es um das Hafenmeistergebäude im Westhafen. Hier stimmte der Gemeinderat nach ausführlicher Vorberatung des Projektes im „Arbeitskreis Hafenmeistergebäude“ dessen Vorschlag zu und legte dabei die gewollte Variante zum Neubau des Hafenmeistergebäudes fest. Gleichzeitig wurden die Architektin und der Bauleiter zur Durchführung der Maßnahme beauftragt und die Verwaltung mit der Aufgabe betraut, Modalitäten für die grundsätzlich beschlossene Finanzierung der Maßnahme durch Umlage auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. […]

    (Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2015)

  2. Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 25.03.2015

    […] Im Anschluss daran ging es um Auftragsvergaben im Zusammenhang mit dem Neubau des Hafenmeistergebäudes im Westhafen. Hier werden vorbereitend zu Auftragsvergaben, die in der Aprilsitzung des Gremiums anstehen, noch Fachplanerleistungen ausgeschrieben, so dass fundierte Vergabeschlüsse erfolgen können. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des Bürgermeisters hierzu zustimmend zur Kenntnis. […]

    (Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2015)

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