Bebauungsplangebiet Längerach-Eltenried

In der Sitzung am 22. April 2015 berät der Gemeinderat über eine mögliche Änderung der seit 1982 geltenden Satzung (siehe TOP 3: Bebauungsplangebiet „Sport- und Freizeitgelände Längerach-Eltenried“ - Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung). Der derzeitige Bebauungsplan bildet im Wesentlichen den planungsrechtlichen Rahmen für Sport- und Freizeitanlagen (Sport- und Tennisplätze, Vereinsheim) sowie für Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft.


Der bestehende Bebauungsplan

Hier die wichtigsten Dokumente der aktuellen Fassung (Quelle: Homepage der Gemeinde):

Diese Rahmensetzungen entsprechen wegen verschiedener Ausnahmeregelungen bezüglich der Nutzung und Bebauung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten in diesem Bereich (u. a. Standort des Vereinsheims und der Parkplätze, Aufgabe der Tennisanlage und Einrichtung einer Lagerfläche).

Die Begründung des Änderungsbedarfs

Eine weitere Duldung der gravierenden Abweichungen lehnt das Baurechtsamt ab. Außerdem kann das Baurechtsamt keine neuen Bau- bzw. Erweiterungsanträge auf der Grundlage von Befreiungen von Festsetzungen genehmigen. Die Behörde verlangt, dass die Gemeinde den planungsrechtlichen Rahmen für anstehende Vorhaben in einem Bebauungsplan festschreibt, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung planungsrechtlich sicherzustellen.

Das Verfahren

Falls sich der Gemeinderat für eine Änderung des Bebauungsplans entscheiden sollte, wäre ein förmliches Verfahren einzuhalten. Im vorliegenden Fall käme ein vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB in Betracht. Der Aufstellungsbeschluss müsste den Geltungsbereich bezeichnen, jedoch noch keine inhaltlichen Aussagen über dessen Bebauung und Nutzung treffen.

Der Geltungsbereich

Die Verwaltung schlägt vor, den Geltungsbereich des zu überarbeiteten Bebauungsplans auf den westlichen Teilbereich einzugrenzen.

Geltungsbereich Elternried laut Beschlussvorschlag 2015-04-22

 

5 Gedanken zu „Bebauungsplangebiet Längerach-Eltenried“

  1. Gestern Abend hat der Gemeinderat den oben dargestellt Aufstellungsbeschluss bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme verabschiedet und damit das Verfahren zur Bebauungsplanänderung eingeleitet.

  2. Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 15.07.2015

    […] Danach ging es um die Änderung des Bebauungsplans „Sport- und Freizeitgelände Längerach-Eltenried“. Nachdem der Gemeinderat bereits in vorausgegangener Gemeinderatssitzung den Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst hatte, wurde nun ein Sachstandsbericht über den inzwischen stattgefundenen sogenannten Scoping-Termin erläutert. Hierzu wurde vom planenden Architekten ausführlich berichtet, dass die bei diesem Termin geladenen zahlreichen Behördenvertreter die schon bislang von der Gemeinde favorisierte zweckgerichtete Lösung befürwortet haben. Nach dieser wird lediglich der westliche und von konkreten Vorhaben betroffene Bereich des Plangebiets neu überplant, wobei parallel zur Bebauungsplanänderung auch der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft entsprechend anzupassen ist. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die entsprechenden weiteren Schritte in die Wege zu leiten, insbesondere die vorgezogene Beteiligung der Bürger und Behörden zu dem Verfahren. Dies wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung im September 2015 geschehen. […]

    (Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2015)

  3. Ausgabe 2015, Nr. 40:

    Einladung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan „Längerach – Eltenried“ (Änderung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB

    Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat in öffentlicher Sitzung am 16. 9.2015 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Veranstaltung durchzuführen.

    Die öffentliche Veranstaltung findet statt am Montag, 05.10.2015 um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses. Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB wird die Verwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung unterrichten. Anschließend besteht Gelegenheit zur allgemeinen Erörterung.
    Zu dieser Veranstaltung sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

    Anselm Neher , Bürgermeister

  4. Ausgabe 2015, Nr. 51/52/53:

    Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 09.12.2015

    […] Obwohl schon viel Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitgebiet Längerach-Eltenried“ geleistet wurde, vertagte das Gremium die Festlegung der Entwurfsplanung im Lichte der eingegangen Stellungnahmen von privater und behördlicher Seite. Nach dem Willen des Gremiums sollen trotz der möglichen Verzögerungen zuvor noch weitere grundsätzliche Überlegungen angestellt werden und gegebenenfalls in die Planung einfließen. Dies soll zunächst im Rahmen einer Klausurtagung geschehen. […]

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