BWV: Sperrzone um Entnahmestelle

Unter diesem Artikel erscheinen Mitteilungen und Diskussionsbeiträge rund um die Sperrzone um die Entnahmestelle der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung (BWV) bei Sipplingen.

10 Gedanken zu „BWV: Sperrzone um Entnahmestelle“

  1. Wasserversorgung: Sperrzone um Sipplinger Entnahmestelle geplant

    Die Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee soll besser gegen mögliche Anschläge geschützt werden. Boote, Taucher und Schwimmer sollen nicht mehr in die Nähe der Wasserentnahmestelle bei Sipplingen dürfen.

    Auf Antrag des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung soll dazu im Bereich der Wasserentnahmestelle bei Sipplingen eine weitgehende Aufenthaltsbeschränkung festgelegt werden. Hintergrund ist ein versuchter Giftanschlag im Jahr 2005. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und das Landratsamt Bodenseekreis teilen heute (11. März 2011) in Stuttgart mit, dass die Anhörung für die vorgesehene Verbotsverordnung eingeleitet wurde.

    Im Anschluss an den versuchten Giftanschlag 2005 wurden im Einzugsgebiet der Wasserentnahmestelle die Sicherheitsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Nun sollen verstärkte Zugangsbeschränkungen das frühzeitige Erkennen von Gefahren erleichtern. Der Verordnungsentwurf sieht daher ein grundsätzliches Befahrungsverbot für Fahrzeuge aller Art sowie ein Bade- und Tauchverbot vor.

    Betroffen ist im Wesentlichen das bereits bestehende Wasserschutzgebiet im See. Bislang besteht dort ein Fahrverbot für Motorboote mit Ausnahme von Fischereifahrzeugen. Personen mit berechtigtem Interesse wie Berufsfischer, Jäger oder Mitglieder von Wassersportvereinen, sollen den Bereich bei vorheriger Anmeldung beim Zweckverband auch künftig befahren dürfen. In Notfällen soll der geschützte Bereich auch künftig befahren werden können.

    Der versuchte Anschlag auf die Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbands im Oktober 2005 zeigt das hohe Gefährdungspotenzial als Anschlagsziel, weil von dort mehr als vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg mit Trinkwasser versorgt werden. Deshalb sind besondere Schutzmaßnahmen geboten. Allerdings wird auch die besondere Bedeutung des Bodensees für Sport, Freizeit und Tourismus berücksichtigt. Die Verbotszone soll daher möglichst klein gehalten werden.

    Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat den Verordnungsentwurf den betroffenen Behörden, Körperschaften, Vereinen und Verbänden übersandt und zu einer Informationsveranstaltung am 31. März 2011 um 17.00 Uhr im Rathaus Sipplingen eingeladen. Die Anhörungsfrist läuft bis 5. Mai 2011. Der Entwurf der Verordnung liegt bei den Bürgermeisterämtern Sipplingen und Überlingen und beim Landratsamt aus. Auf die Auslegung wurde vom Landratsamt in den Amtsblättern der beiden Gemeinden hingewiesen. Der Verordnungsentwurf ist außerdem im Internet unter http://www.bodenseekreis.de unter „Aktuelles“ herunterladbar.

    (Südkurier, 11. März 2011)

    1. Na toll, der letzte Platz rund um Sipplingen, an dem man noch ungestört baden konnte, wird gesperrt. Und das bunte Völkchen, das sich dort versammelt hat, wird man elegant mit los. Ganz schön fadenscheinig – die Begründung mit Sicherheitsaspekten. Wenn’s um potentiellen Terror geht, kann ja niemand was dagegen haben. Einspruch ist wohl zwecklos?

    2. Ich fand die bisherige Sperrzone von ca. 1 km Uferlänge schon übertrieben, aber das diese jetzt locker verdoppelt werden soll, ist dreist. Im Westen bleibt es bei der alten Grenze und Richtung Osten soll es jetzt um einen weiteren Kilometer bis zum Spetzgarter Hafen erweitert werden. Das heißt tatsächlich, dass das letzte idyllische Plätzchen an der Süßenmühle gesperrt werden soll. Wahrscheinlich sind den verstockten Beamtenseelen die FKKler ein Dorn im Auge, denn mit Sicherheitsgründen hat diese einseitige Erweiterung sicher nichts zu tun.

      Widerstand zwecklos würde ich nicht sagen. Am 31. März ist im Sipplinger Rathaus dazu eine Informationsveranstaltung. Diejenigen, denen diese Erweiterung ein Ärgernis ist, sollten also dort möglichst zahlreich erscheinen und ihren Unmut kundtun. Vielleicht lässt sich dort auch ein Widerstand organisieren – ich bin dabei!

    3. Aufruhr am Nacktbadestrand

      Sipplingen (mba) Für den bis heute großen Unbekannten war es ein Leichtes, seinen teuflischen Plan umzusetzen. Nichts hinderte ihn im Oktober 2005 daran, mit einem Boot über die Entnahmestelle der Bodensee-Wasserversorgung (BWV) vor Sipplingen zu rudern und zwei Kanister Pflanzenschutzmittel zu versenken.

      Ein Taucher fand die offenen Kunststoffbehälter damals in 70 Metern Tiefe, nicht weit entfernt von einem der drei Stutzen, die das Trinkwasser für über 4,5 Millionen Menschen in ganz Baden-Württemberg ansaugen. Glücklicherweise war jedoch fast kein Atrazin ausgetreten.

      Seither steckte der Zweckverband BWV laut ihrem technischen Geschäftsführer Hans Mehlhorn rund sieben Millionen Euro in technische Einrichtungen zur Erhöhung der Sicherheit. Allerdings darf über der Entnahmestelle noch immer gepaddelt, gesegelt, gesurft, geschwommen und getaucht werden. Nur Motorboote waren schon vor 2005 verboten. Nach langen Voruntersuchungen soll das zuständige Umwelt- und Verkehrsministerium auf Antrag der BWV nun endlich eine Verbotszone einrichten.

      Derzeit läuft das Anhörungsverfahren zur entsprechenden Verordnung. Und ruft massive Widerstände hervor. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Sipplinger Rathaus sahen sich die Vertreter von Ministerium, BWV und Landratsamt knapp 50 Anwohnern, Wassersportlern und Nudisten sowie Verbandsvertretern der Taucher und Fischer gegenüber, die an den geplanten Sperrmaßnahmen teils massive Kritik übten.

      „Wir sind im Meinungsbildungsprozess“, verdeutlichte Johann-Christoph Kleinschmidt, dass noch nichts beschlossen sei. Als der auch für Binnenschifffahrt zuständige Referatsleiter im Baden-Württembergischen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr ist er Herr des Verfahrens. Eines Verfahrens, nach dem der Bodensee zwischen Überlingen und Sipplingen auf etwa 1,6 Kilometern auch vom Land her tabu wäre. Deshalb befürchten die „Sonnenfreunde Süßenmühle“, dass nach über 30 Jahren Schluss ist mit Freikörperkultur auf dem idyllischen Uferstück. Dabei sehen sie doch durch sich die Sicherheit gar erhöht, wie einer augenzwinkernd meinte: „Ein Giftanschlag von einem Nackten? – Das würde uns auffallen, wenn da einer mit dem Kanister käme.“

      Jürgen Jänicke (Konstanz) vertrat eigenem Bekunden nach den Internationalen Bodensee-Fischereiverband (IBF), der 8000 Sport- und Berufsfischer repräsentiere: „Wir sind der Meinung, es darf gar keine Sperrzone geben, es gibt genügend technische Mittel, um hier zu kontrollieren.“ BWV-Geschäftsführer Mehlhorn widersprach: „Wenn es noch andere technische Möglichkeiten gäbe, dann würden wir uns dieses sicher nicht vergnügungssteuerpflichtige Verfahren gerne ersparen.“

      Norbert Schültke, Umweltdezernent des Bodenseekreises, signalisierte, dass die Kritik an den Maßnahmen Wirkung zeige und man geneigt sei, Betretungsrecht und Zugang sichern zu wollen. Indes verdeutlichte Kleinschmidt, dass die Argumente der Wasserschutzpolizei schwer wiegen würden: Sie ist es, die sagt, die Entnahmestelle lasse sich nur dann wirkungsvoll überwachen, wenn möglichst wenig Betrieb herrsche. Am Ende der drei Stunden Dialog brachte es der Mann aus dem Umweltministerium so auf den Punkt: Es gelte, die Interessen der Nutzer hier am Bodensee und jene von 4,5 Millionen Wassertrinkern im Land gegeneinander abzuwägen. Anliegen des Ministeriums sei es dabei, „so wenig wie möglich zu beeinträchtigen“, aber eine „Freibadatmosphäre“ müsse verhindert werden.

      Jetzt haben die Kritiker der Verordnung noch bis zum 5. Mai Zeit, ihre Argumente schriftlich zu formulieren und beim Friedrichshafener Landratsamt einzureichen. Entscheiden will das Ministerium noch in diesem Jahr.

      (SÜDKURIER, 4. April 2011)

    4. Bodenseewasserversorgung: Geplante Totalsperrung sorgt für Widerstand

      Er ist einer der größten europäischen Trinkwasserspeicher. Gleichzeitig Freizeitrevier für Millionen Einheimische und Gäste. Die geplante Verbotszone im Bodensee stößt auf Widerstand, denn eine Wasserversorgung erfordert Sperrung über Entnahmestelle.

      Während Pumpen aus seinen Tiefen Trinkwasser für halb Baden-Württemberg saugen, wird darüber Schiff gefahren, gesurft, gepaddelt, geschwommen und getaucht.

      „Nutzungskonflikt“, nennt das Franz-Xaver Ilg, Betriebsleiter der Bodensee-Wasserversorgung (BWV) auf dem Sipplinger Berg. „Aber wir versuchen, alle Interessen in Einklang zu bringen“, kommentierte er schon im Frühjahr 2010 den damals von der BWV nach langer Vorbereitung beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gestellten Antrag, den Bodensee über der Entnahmestelle der BWV komplett zu sperren, um die Ansaugstutzen in 60 Metern Tiefe besser gegen Gift-Anschläge zu schützen. Bislang ist das Areal zwischen Überlingen und Sipplingen nur für alle Boote mit Verbrennungsmotor tabu. Nichts hinderte den bis heute großen Unbekannten deshalb im Oktober 2005 daran, auf den See zu rudern, zwei Kanister zu versenken und damit das halbe Land in Angst und Schrecken zu versetzen.

      Auch wenn der Gift-Anschlag damals glimpflich ausging, plagt die Verantwortlichen der BWV seither ein mulmiges Gefühl. „Wie kann es passieren, dass der Täter nicht nur Pflanzenschutzmittel einbringen kann, sondern wir dann auch noch überhaupt nichts mitbekommen?“ fragte sich der technische BWV-Geschäftsführer Hans Mehlhorn vorvergangene Woche im Sipplinger Rathaus. Dort warb er für die Totalsperrung, gegen die an diesem Abend rund 50 Anlieger, Wassersportler, Nudisten, Taucher und Fischer teils massiv Front machten. Innerhalb des laufenden Anhörungsverfahrens war es der erste öffentliche Termin.

      Ausgewiesen vom einladenden Stuttgarter Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr lediglich als „Information“. Stellungnahmen sind bis zum 5. Mai schriftlich beim Landratsamt Friedrichshafen einzureichen. Amt und Ministerium erlassen die Rechtsverordnung zur Verbotszone gemeinsam.

      Die Gegner nennen die Sperrung völlig überzogen, ungeeignet oder einen Angriff auf ihr Bürgerrecht auf freie Bodenseenutzung. „Wir sind das Volk“, rief eine Frau aus der Umgebung wütend in den Sipplinger Ratssaal und fragte: „Wo kommt das Volk denn noch an den See?“ Und einer, der in der Nähe wohnt und hier seit 30 Jahren badet, schimpft später: „Diese Gift-Angst ist doch ein Gespenst, das die BWV benutzt, um uns wieder ein Stück weiter auszusperren.“

      Die Verbotszone zwischen Überlingen und Sipplingen wäre etwa 1700 Meter lang und reichte vom Strand aus zwischen 280 und 550 Meter in den Bodensee hinein. Den wild bewachsenen Uferstreifen an der Bundesstraße 31 teilt der Nudistenverein „Sonnenfreunde Süßenmühle“ mit einigen Hundert Naturstandliebhabern aus der Umgebung. In der fünften Generation ginge ihre Familie hier baden, zeterte eine Frau, „ich bin erschüttert wegen der Schließung – es ist nicht unser Stil, zum Baden ins Auto zu steigen.“

      „Unsere Haltung war von vorneherein: so klein wie möglich und so groß wie nötig“, sagt Johann-Christoph Kleinschmidt, er ist im Ministerium für die Binnenschifffahrt zuständig und Herr des Verfahrens. Wie er sagt, wäre zum Land hin die Wasserlinie bei „Mittelwasserstand“ die Grenze. „Wir dürften also künftig ans Ufer, aber nicht ins Wasser?“, hatte ein Überlinger Kleinschmidt gefragt, „Ja“ gehört und seinerseits mit Kopfschütteln geantwortet.

      Was wiegt schwerer? Das Recht des Bürgers auf Freizeitvergnügen über der Entnahmestelle der BWV, oder deren „Sicherheitsinteressen und auch die Interessen von 4,5 Millionen Wassernutzern“? So bringen die Behördenvertreter den „Nutzungskonflikt“ auf den Punkt und lassen keinen Zweifel, dass sie von der grundsätzlichen Notwendigkeit der Sperrung überzeugt sind. Nachdem die BWV seit dem Anschlag 2005 rund sieben Millionen Euro in Radar, Kameras und Scheinwerfer gesteckt hat, seien die technischen Möglichkeiten ausgelotet, erklärte Mehlhorn in Sipplingen auch dem Vertreter des „Internationalen Bodensee-Fischereiverbandes (IBF) Jürgen Jaenicke (Konstanz). Der ist überzeugt davon, es gäbe genügend technische Mittel zum Schutz. Jaenicke vertritt innerhalb des IBF die Arbeitsgemeinschaft der Bodensee-Sportfischer, sprach aber für den gesamten Verband. „Wir repräsentieren 40 Berufs- und fast 10 000 Angelfischer“, bestätigt der IBF-Vorsitzende Wolfgang Sigg, Anwalt in Friedrichshafen, „Aus unserer Sicht ist das eine völlig übertriebene Maßnahme.“

      Der Widerstand des Dachverbandes IBF kam für die BWV überraschend. Denn mit dem Verband der Badischen Berufsfischer, die in der betroffenen Seeregion meist unter sich sind, schien alles klar. „Wir hatten schon immer ein gutes Verhältnis zur BWV“, sagt deren Verbandsvorsitzender Andreas Knoblauch aus Unteruhldingen, „das klappt schon bisher problemlos, wenn wir heute mit dem Motorboot in die Sperrzone einfahren, schicken wir an die Überwachung am Ufer einfach eine SMS“. Seit kurzem hat er sogar die schriftliche Zusage, dass die BWV Netze ersetzt, die an den Sperrbojen hängen bleiben. „Wenn die Sportfischer gegen die Sperrung sind, geht mich das nichts an“, zieht Knoblauch seine Grenze.

      Dass von Baden, Segeln oder Angeln prinzipiell keine Gefahr ausgeht, bezweifelt niemand bei Behörden und BWV. Was man dort fürchtet, ist die „Rummelplatzatmosphäre“ auf dem Wasser, die einem potenziellen Attentäter sein Vorhaben leicht mache. „An manchen Sommertagen bewegen sich in der Schutzzone hunderte Kleinobjekte, das ist nicht mehr kontrollierbar“, sagt Betriebsleiter Ilg.

      „Wenn die BWV ein Objekt nicht zuordnen kann, ruft sie an und wir machen unser Polizeiboot los“, beschreibt Gerhard Siebenrock, Leiter der zuständigen Wasserschutzpolizei Überlingen. „Und wenn wir im Sommer alle zehn Minuten angerufen werden, dann behindert das unsere Arbeit, eventuell sogar eine Seenotrettung; insbesondere im Sommer gibt es Zeiten, in denen wir unsere Aufgabe dann nicht mehr bewältigen können.“ Dabei kann Markus Sauter, Sprecher der Polizeidirektion Friedrichshafen, die Ängste der BWV nachvollziehen. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Attentäter von damals es wieder oder ein Trittbrettfahrer es neu versucht – die Gefahr ist abstrakt, aber nicht von der Hand zu weisen.“

      Dass es hier doch nur um eine „abstrakte Gefahr“ gehe, damit hatten die Gegner auch schon im Sipplinger Ratssaal argumentiert. Das konterte Kleinschmidt, der Mann aus dem Ministerium: „Fukushima ist konkret gefährlich, Biblis ist abstrakt gefährlich.“ (mba)

      (SÜDKURIER, 9. April 2011)


      Wasser für 4,5 Millionen Menschen im Land

      Die Bodensee-Wasserversorgung mit Sitz in Stuttgart ist der größte deutsche Trinkwasserzweckverband. Er hat 180 Mitgliedsgemeinden und -verbände.

      • Wasserentnahme: Abgesaugt wird das Wasser in 60 Metern Tiefe, 300 Meter vom Ufer entfernt, zwischen Überlingen und Sipplingen. Insgesamt entnehmen die 17 Wasserwerke rund um den Bodensee pro Jahr etwa 125 Millionen Kubikmeter, das ist weniger als ein Prozent der 11,5 Milliarden Kubikmeter, die den See jährlich durchströmen.
      • Die neue Verordnung besagt: „Es ist verboten, 1. sich in die Verbotszone hineinzubegeben und dort aufzuhalten, insbesondere sie zu befahren, dort zu baden oder zu tauchen oder 2. Fahrzeuge oder andere zum Transport geeignete Gegenstände in die Verbotszone einzubringen.“
      • Befreiungen: Die Verbote gelten nicht für Personen, „die ein berechtigtes Interesse am Befahren haben“. Das gilt für Berufsfischer, Wasserjagdberechtigte, zur Gewässerunterhaltung und für Wassersportvereine, die aus Sicherheitsgründen auf das Befahren angewiesen sind. Dies nimmt Rücksicht auf die Rudervereine der direkten Umgebung.
      • Besondere Situation: Die Sperrung der BWV-Wasserentnahme ist laut Behörden kein Modell für die anderen, kleineren Wasserwerke. Denn falls dort eine Verunreinigung zum Entnahmestopp zwänge, wäre eine Ersatzversorgung der angeschlossenen Gebiete leicht möglich. Bei der BWV hingegen bräche die Versorgung des Bundeslandes zusammen.

      (SÜDKURIER, 9. April 2011)

    5. Ausgabe 2011, Nr. 17 (Auszüge):

      Kurzbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2011

      […] Danach ging es um die Einrichtung einer Verbotszone im Bereich der Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung. Hier folgte der Gemeinderat mit großer Mehrheit dem Vorschlag, in der Stellungnahme der Gemeinde den Erhalt des Fußweges vom Tobelbach zum Spetzgarter Hafen sowie eine besondere Berücksichtigung der Belange der Sipplinger Bevölkerung zu fordern (z.B. Badebetrieb). Darüber hinaus soll auf die notwendige Berücksichtigung der geplanten Radwegunterführung und das besondere Gefahrenpotenzial durch den Straßenverkehr auf der B 31 (alt) und die vorbeifahrende Bahnlinie hingewiesen werden. […]

    6. Badebetrieb und Fußweg sollen bleiben

      Stellungnahme zur geplanten Verbotszone. Es geht um den Schutz der Wasserentnahmeanlagen. Sipplinger plädieren für Bürgerinteressen.

      Sipplingen (hk) Der Gemeinderat Sipplingen will den Fußweg vom Tobelbach zum Spetzgarter Hafen im Uferbereich weiterhin als öffentlichen Zugang aufrechterhalten. So heißt es in einer Stellungnahme, die das Gremium im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zur geplanten Einrichtung der Verbotszone im Bereich der Wasserentnahmeanlagen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) vorgelegte. Der Gemeinderat will Einschränkungen grundsätzlich auf ein minimales Maß zurückführen, wobei den Belangen der Süßenmühler Bevölkerung Rechnung getragen werden soll. Insbesondere soll der Badebetrieb den Ortsansässigen weiter ermöglicht werden. Weiter wird festgehalten, dass die geplante Radewegunterführung nicht beeinträchtigt werden darf und gebaut werden kann. Auf das Gefahrenpotential, das von der Bundesstraße 31-alt und der Bahnlinie ausgeht, wird in der Stellungnahme ebenfalls hingewiesen.

      Die Schutzzone über der Entnahmestelle der BWV soll zum Land hin von der Uferlinie bei einem mittleren Pegelstand abgegrenzt werden. Die Verordnung soll dem Schutz der Trinkwasserversorgung dienen. Mit der Verbotszone will die Bodenseewasserversorgung möglichen weiteren Anschlägen auf die Wasserentnahmestellen vorbeugen. Anschläge waren im Jahr 2005 verübt worden.

      Künftig wäre der Aufenthalt in dem durch Bojen ausgewiesenen Bereich grundsätzlich verboten, also nicht nur das Befahren mit Wasserfahrzeugen jedweder Art, sondern auch das Baden vom Ufer aus und das Tauchen. Ausnahmen gäbe es für diejenigen, die ein „berechtigtes Interesse“ haben. Sie dürften nach vorheriger Anmeldung bei der BWV in die Schutzzone einfahren. Das gälte für Berufsfischer, Inhaber des Jagdrechts und Wassersportvereine wie Ruderclubs, die aus Sicherheitsgründen auf das Befahren angewiesen sind.

      Vorausgegangen waren nach Darstellung von Bürgermeister Anselm Neher bereits Anhörungen der Interessenvertreter durch das Landratsamt und das Ministerium. Die geplante Verbotszone, die von der Fläche kleiner als die schon bestehende Wasserschutzzone ist, umfasst neben der Gemarkung Überlingen auch diejenige der Gemeinde Sipplingen. „Innerhalb der Anhörung wurde deutlich, dass auch Interessen des Ortsteils Süßenmühle betroffen sind“, so der Bürgermeister.

      Gemeinderat Thomas Biller (FW) schlug vor, die Verbotszone über das Ufer hinweg auf die B31 und die Gleise auszudehnen, „dann hätten wir gleich eine Handhabe gegen die Lastwagen“. Gemeinderat Eberhard Widenhorn (CDU) stieß ins gleiche Horn. „Wir sollten die Straße und die Bahn tatsächlich mit einbeziehen, denn die Gefahr geht von allen Seiten aus“, sagte er. Die Verordnung hielt er für nicht ausgewogen und nicht durchdacht. „Wenn einer ein Verbrechen plant, lässt er sich doch nicht von einer Verbotszone abbringen“, sagte Widenhorn. Gleicher Meinung zeigte sich Gemeinderat Karl Hepp (CDU), der den Sinn der Verordnung nicht einsah: „Mit krimineller Energie kann man Böses auch bei Sperren anrichten“, sagte er.

      Noch bis zum 5. Mai haben die Kritiker der Verordnung Zeit, ihre Argumente schriftlich zu formulieren und beim Landratsamt einzureichen. Entscheiden will das Ministerium noch in diesem Jahr.

      (SÜDKURIER, 30. April 2011)

    7. Streit um Sperrung

      Der Bodensee-Segler-Verband (BSVb) wehrt sich gegen das Vorhaben der Bodensee-Wasserversorgung (BWV) in Sipplingen, den Uferbereich vor der dortigen Wasserentnahmestelle für jegliche Wasserfahrzeuge sperren zu lassen. Grund ist das Attentat auf die BWV vom Oktober 2005, als ein Unbekannter zwei Kanister mit Unkrautvernichtungsmittel im See versenkte.

      Mit der Totalsperrung lasse sich die Sicherheit nicht verbessern, sagte BSVb-Präsident Alois Kern beim Bodensee-Seglertag. Die Landesregierung wird noch in diesem Jahr über die Gebietssperrung entscheiden. (geh)

      (SÜDKURIER, 14. November 2011)

    8. bodenseekreis.de:

      Neue Schutzzonen-Verordnung für Seewasserentnahme bei Sipplingen ab 26. Januar in Kraft

      Dienstag 24.01.2012

      Zum Schutz der Seewasserentnahmeanlagen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) haben das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie das Landratsamt Bodenseekreis eine Verordnung erlassen. Kern der neuen Regelung ist ein rund 1800 Meter langer und etwa 400 Meter breiter Sperrbereich parallel zum Bodenseeufer ab dem Spetzgarter Hafen bis etwa zum Beginn des Kiesufers westlich des Seepumpwerks. Dieser darf von Wasserfahrzeugen jeglicher Art nicht befahren werden. Auch für Schwimmer und Taucher ist der Bereich tabu. Allerdings fallen ein 50 bis teilweise 100 Meter breiter Wasserstreifen entlang des Ufers und der Uferbereich selbst nicht in die Verbotszone. Baden und Wassersport mit nicht motorisierten Fahrzeugen sind dort weiterhin möglich.

      Die Verordnung wird am 25. Januar 2012 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht sowie in den örtlichen Tageszeitungen verkündet und tritt einen Tag später in Kraft. Ihr ging ein entsprechender Antrag des Zweckverbands im April 2010 voraus. Die BWV strebt damit einen besseren Schutz ihrer Wasserentnahmestelle vor Anschlägen an. Mit den täglich bis zu 540 Millionen hier abgepumpten Litern Seewasser werden rund vier Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgt.

      Der anfängliche Entwurf der Verordnung hatte vorgesehen, dass die Sperrzone bis zur Uferlinie reichen sollte. Die Verkleinerung der Verbotszone um einen Wasserkorridor entlang des Ufers ist das Ergebnis eines intensiven Abstimmungs- und Moderationsprozesses von April bis August 2011 unter Federführung des Landratsamts Bodenseekreis. „Wir haben mit allen Beteiligten Gespräche geführt und nach Kompromissen gesucht, die den Schutzzweck nicht schmälern aber auch unseren Bürgern und Gästen entgegenkommen“, erklärt Norbert Schültke, Dezernent für Umwelt und Technik im Landratsamt. „Vor allem lag uns am Herzen, dass der Uferbereich weiterhin für die Naherholung nutzbar und erlebbar bleibt“, so der Behördenvertreter.

      Insgesamt 174 Einzelpersonen, davon 136 auf Unterschriftenlisten, sowie 10 Vereine und Verbände hatten im Anhörungsverfahren zum Verordnungsentwurf Anregungen und Bedenken vorgebracht. Soweit die Verordnung die Ausübung des sogenannten Gemeingebrauchs – also das Baden, Tauchen und das Befahren mit kleineren unmotorisierten Fahrzeugen – im Bereich der Verbotszone betrifft, ist das Landratsamt zuständig. Die schifffahrtsrechtlichen Regelungen der Verordnung liegen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

      Die neue Verordnung sieht vor, dass die Verbotszone bei berechtigtem Interesse ausnahmsweise befahren werden darf. Das gilt insbesondere für die Berufsfischer und unter bestimmten Voraussetzungen für Mitglieder der örtlichen Wassersportvereine. Diese müssen sich jedoch vorher bei der BWV-Schaltwarte auf dem Sipplinger Berg telefonisch anmelden (Tel. 07551 8331131). Auch wenn eine Gefahr für Leib und Leben dadurch abgewendet werden kann, gilt das Verbot nicht.

      Die Verbotszone endet auf der Seeseite an der Grenze der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1987. Diese hatte bereits das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen im Bereich der Wasserentnahmeanlagen verboten. Die dort vorhandenen Bojen sollen teilweise auch zur Kennzeichnung der neuen Zone verwendet und deshalb neu beschriftet beziehungsweise ergänzt werden. Weitere Bojen sollen hinzukommen, teilt das Ministerium mit.

      Eine Verletzung der Verbotszone stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden kann. Die Schaltwarte der Bodensee-Wasserversorgung wird die Verbotszone mit Videokameras überwachen.

      «Den vollständigen Verordnungstext samt Karte herunterladen»

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