Anhebung der Grundgebühren im Abwasserbereich

Mitteilunsblatt der Gemeinde, Ausgabe 2011, Nr. 17 (Auszüge):

Kurzbericht zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.04.2011

[...] Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Festlegung der Grundgebühren bei den Abwassergebühren. Nachdem auf entsprechende Anregung aus dem Gremium seitens der Verwaltung mehrere Varianten vorgestellt wurden, entschied sich das Gremium schließlich für eine Anhebung der Grundgebühren im Abwasserbereich von bisher 36,— EUR im Jahr auf künftig 60,— EUR im Jahr je Wohneinheit und die Verwaltung wurde beauftragt, die satzungsmäßige Umsetzung ab dem Jahr 2012 vorzubereiten. […]

Ein Gedanke zu „Anhebung der Grundgebühren im Abwasserbereich“

  1. Singles zahlen künftig mehr

    Sipplingen (hk) Die Abwasser-Grundgebühren werden von 36 Euro im Jahr auf künftig 60 Euro je Wohneinheit angehoben. Von der neuen Regelungen profitieren vor allem Mehrpersonenhaushalte, während Single-Haushalte, Besitzer von Zweit- und Ferienwohnungen stärker zur Kasse gebeten werden.

    Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die satzungsmäßige Umsetzung ab 2012 vorzubereiten.

    Bereits in seiner Zusammenkunft im Februar hatte das Ratsgremium die Abwassergebühren neu beschlossen, die jetzt getrennt für das Schmutz- und das Niederschlagswasser berechnet werden (wir berichteten). Dabei äußerte insbesondere Gemeinderat Clemens Beirer (CDU) den Wunsch, die Belastung verschiedener Haushaltsgrößen bei einer Anhebung der Grundgebühren je Wohneinheit durchzurechnen.

    In der Gemeinde Sipplingen wird im Gegensatz zu den meisten anderen Gemeinden eine Grundgebühr je Wohneinheit erhoben. „Damit ist sichergestellt, dass sich auch Eigentümer von Wohnungen mit geringem Wasserverbrauch wie beispielsweise Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen angemessen an den Kosten der Abwassergebühren beteiligen“, sagte Bürgermeister Anselm Neher. Werde die Grundgebühr je Wohneinheit erhöht, verringere sich die Gebühr nach dem Wasserverbrauch. Neher stellte vier Varianten vor: Variante Null enthält keine Grundgebühr bei einem Wasserverbrauch von 1,37 Euro pro Kubikmeter. Bei Variante eins (wie bisher) beträgt die Grundgebühr 36 Euro bei 93 Cent, bei Variante zwei 60 Euro und 64 Cent und bei Variante drei 72 Euro bei 49 Cent. Neher sagte, dass bei einer Erhebung der Grundgebühr eine Umverteilung der Belastung zugunsten großer Haushalte stattfände; kleine Haushalte oder Zweitwohnungen würden ohne Grundgebühren besser fahren. Er empfahl, die Gebühren so wie bisher zu belassen.

    Anderer Meinung zeigten sich die Bürgervertreter. Clemens Beirer sagte, es gehe darum, „gewissermaßen Gerechtigkeit herzustellen“. Dies erreiche man, wenn die Grundgebühren erhöht würden. „Die, die selten in unserer Gemeinde sind, werden genauso beteiligt wie diejenigen, die ständig hier sind“, nannte Beirer den Vorteil dieser Lösung und schlug Variante drei vor. Diese drastische Erhöhung wollten seine Kollegen aber denn doch nicht alle mittragen und entschieden sich nach Antrag von Karl Hepp (CDU) für Variante zwei.

    (SÜDKURIER, 4. Mai 2011)

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